2.1
Arbeitsplatz
2.2
Gefahrenbereich
DE
8
Der Arbeitsplatz A [Fig.1] befindet sich am Bedienholm. Während der Arbeit darf der Be-
dienholm nicht verlassen werden.
Arbeiten in ebenem Gelände und Hanglagen bis max. 40% Neigung.
Der Gefahrenbereich B wird wie folgt vom Anbaugerät aus definiert:
•
nach vorne 10 m.
•
zur Seite je 10 m.
•
nach hinten bis zur Radachse der Maschine.
Arbeiten in Hanglagen über 40% Neigung oder unebenem Gelände.
In Hanglagen über 40% Neigung oder unebenem Gelände kann die Maschine abrutschen
oder umstürzen, dadurch erweitert sich der ursprüngliche Gefahrenbereich um den mögli-
chen Abrutsch- und Absturzbereich C der Maschine.
Weitere Informationen siehe Kapitel 2.3.
Bei Anbaugeräten mit Gefahr vor fortschleudernden Teilen gilt zusätzlich der Gefahrenbe-
reich des Geräteherstellers.
Die Maschine kann Bediener oder Drittpersonen erfassen, zu Fall bringen, überrollen, zer-
quetschen oder zerschneiden. Ausserdem besteht Steinschlaggefahr.
•
Der Bediener trägt die volle Verantwortung, dass sich keine Personen im Gefahrenbe-
reich aufhalten.
•
Beim Eintreten von Personen oder Tieren in den Gefahrenbereich ist der Totmannhebel
unverzüglich loszulassen. Den Totmannhebel erst wieder betätigen, wenn der Gefah-
renbereich frei von Personen und Tieren ist.
•
Maschinenteile erst dann berühren, wenn sie vollständig zum Stillstand gekommen sind
(Nachlaufen der beweglichen Teile).
A
+ 10 m
+ 10 m
B
C
Fig. 1
Hinweis
Gefahr
+ 10 m
Masch-Nr. ab CH 1001