Entsorgung
♦ Eine ausreichende Belüftung am Arbeitsplatz muss
sichergestellt werden.
♦ Kühlmittel entfernen. Wenn die nationalen Vorschriften
keine Rückgewinnung erfordern, kann das Kühlmittel
nach außen abgelassen werden. Es muss darauf gea-
chtet werden, dass keine Gefahr von dem abgelassenen
Kühlmittel ausgeht. Im Zweifelsfall muss eine Person
den Ausfluss überwachen. Es muss besonders darauf
geachtet werden, das abgelassene Kühlmittel nicht
innerhalb des Gebäudes abzulassen.
♦ Den Kältemittelkreislauf evakuieren.
♦ Der Kältemittelkreislauf muss 5 Minuten lang mit Sticks-
toff gespült werden.
♦ Danach erneut evakuieren.
♦ Den Kompressor abtrennen und das Öl ablassen.
Transport, Kennzeichnung und Lagerung
von Geräten, mit brennbaren Kältemitteln
Transport von Geräten, die brennbare
Kältemittel enthalten
♦ Es wird darauf hingewiesen, dass möglicherweise zusät-
zliche Transportvorschriften für Geräte mit brennbaren
Gasen bestehen. Die maximale Anzahl der Geräte oder
die Konfiguration der Geräte, die zusammen transpor-
tiert werden dürfen, richtet sich nach den geltenden
Transportvorschriften.
Kennzeichnung von Geräten mit Zeichen
♦ Die Hinweisschilder für ähnliche Geräte, die am Arbeits-
bereich verwendet werden, müssen im Allgemeinen nach
den Mindestanforderungen für die Bereitstellung von
Kennzeichnungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz, nach den örtlichen Vorschriften erfolgen.
♦ Alle erforderlichen Schilder müssen erhalten werden
und die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die
Mitarbeiter angemessen und ausreichend in Bezug auf
die Bedeutung der entsprechenden Sicherheitssignale
und Maßnahmen in Bezug auf diese Schilder geschult
und ausgebildet werden.
♦ Die Wirksamkeit der Schilder darf nicht durch zu viele,
zusammen angebrachte Schilder, verringert werden.
♦ Jedes verwendete Symbol sollte so einfach wie möglich
gehalten werden und nur wesentliche Details enthalten.
Entsorgung von Geräten, mit brennbaren
Kältemitteln
♦ Siehe nationale Vorschriften.
(Übersetzung aus den ursprünglichen anweisungen)
Lagerung von Geräten / Elektrogeräten
♦ Die Lagerung des Gerätes muss den Anweisungen des
Herstellers entsprechen.
♦ Lagerung von verpackten Geräten (nicht verkauft)
♦ Die Verpackung zur Lagerung muss über einen ausrei-
chenden Schutz verfügen, so dass eine mechanische
Beschädigung des Geräts in der Verpackung nicht zu
einem Austritt der Kältemittelfüllung führt.
♦ Die maximale Anzahl der Geräte, die zusammen
gelagert werden dürfen, richtet sich nach den örtlichen
Vorschriften.
DEUTSCH
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