Sicherheit; Verhalten Im Notfall; Bestimmungsgemäße Verwendung Der Maschine; Anforderungen An Das Personal - GG PP40 Manual De Instrucciones Original

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Sicherheit

2.1

Verhalten im Notfall

Im Notfall ist sofort der Not-Aus der Maschine zu betätigen.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
Die Packpressen PP40, PP80 und PP150 sind speziell für die Fruchtsaftherstellung konzipiert.
Hierbei werden die zuvor zerkleinerten Früchte von Hand oder mittels Maischepumpe in der
Saftwanne zu mehreren Lagen aufgeschichtet und anschließend ausgepresst. Andere
Einsatzzwecke sind vor der Benutzung mit dem Händler oder dem Hersteller zu klären. An den
Packpressen dürfen nur Arbeits- und Hilfsstoffe eingesetzt werden, die mit dem Hersteller
abgeklärt sind. Vor einer Verwendung anderer Arbeits- und Hilfsstoffe ist eine schriftliche
Genehmigung vom Hersteller erforderlich. Eine andere oder darüber hinausgehende Anwendung
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Das Risiko trägt allein der Betreiber. Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den
anerkannten sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei deren Einsatz Gefahren
für Leib und Leben des Personals oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer
Sachwerte entstehen. Deshalb darf die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung
eingesetzt werden. Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, sind
umgehend zu beseitigen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Wartungsvorschriften.
2.2.1

Anforderungen an das Personal

Die Zuständigkeiten des Personals sind für die Inbetriebnahmen sowie das Bedienen, Warten und
Reparieren der Maschine klar festzulegen.
Das Bedienungspersonal wird unterschieden in:
Bediener für den Produktionsbetrieb
Die Maschine darf nur von zuverlässigem, autorisiertem und eingewiesenem Bedienungspersonal
bedient werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter ist zu beachten.
Einrichter für den Gesamtbetrieb der Maschine
Die Maschine darf nur von autorisiertem Fachpersonal in Betrieb genommen und für den Bediener
eingerichtet werden.
Fachpersonal für den Wartungs- und Reparaturbetrieb
Die Maschine darf nur von autorisiertem Fachpersonal gewartet, repariert und wieder in Betrieb
genommen werden.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen der Anlage dürfen nur von einer qualifizierten
Elektrofachkraft vorgenommen werden.
Vorausgesetzt wird, dass die elektrischen Einrichtungen von qualifiziertem Personal in Betrieb
genommen, gewartet und repariert werden und dass diese Arbeiten von verantwortlichen
Fachkräften überwacht und kontrolliert werden. Qualifiziertes Personal sind Personen, die auf
Grund ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie ihren Kenntnissen über Normen,
Bestimmungen, Betriebsverhältnisse und Unfallverhütungsvorschriften von dem für die Sicherheit
Originalbetriebsanleitung Packpressen
10.07.2017
Sicherheit
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