C. EINRICHTUNGEN UND AUSSTATTUNG
1. Kasten
1.1. Hebegleitwand
In angehobener Position sollte die Trennwand gut verschlossen im vorderen Teil
des Fahrzeugs aufbewahrt werden.
In senkrechter Position sollte sie korrekt am Boden verriegelt sein und sich
zwischen den beiden Grenzen (rote Markierungen im Kasten) befinden, damit die
sich durch die Kühlleistung des Aggregats und seiner Verdampfer ergebenden
einschränkenden Bedingungen berücksichtigt werden.
1.2. Befestigung der Ladung
EINE TRENNWAND DARF NIE ZUR BEFESTIGUNG DER LADUNG DIENEN
a) Halbgitter
Die maximale waagerechte Ladung, welche auf ein Halbgitter angewendet
werden kann, ist 250 kg.
b) Befestigungsschienen
Der Einsatz der Befestigung-
sschienen sollte so sein, dass die
parallel
zu
gelegene Höchstladung niemals
250 kg überschreitet.
Die Befestigungsschienen dürfen
nicht als Zwischenstufenstütze
dienen,
mit
Sonderkonstruktionen und vorhe-
riger schriftlicher Genehmigung
des Herstellers.
c) Waagerechte Stange
Es gibt zwei Arten von waagerechten Stangen:
¶ Viereckige Stange: Hält eine Kraft aus, die einer Masse von 700 kg
entspricht.
¶ Runde Stange: Hält eine Kraft aus, die einer Masse von 400 kg entspricht.
1.3. Duplexsystem
Halten Sie sich nie unter einem Träger auf, wenn dieser geöffnet oder beladen ist
und stellen Sie nach jedem Bewegen fest, dass sie gut mit den vertikalen Schienen
befestigt ist. Die gleichmäßig auf jedem Träger verteilte zulässige Nutzlast ist vorne
auf jedem Träger angegeben.
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SR/Ausgabe vom 1. September 2004
den
Schienen
Ausnahme
von