9.1.a Inhalt der Garantie
Ihr neues Fahrzeug ist gemäß Richt-
linie 99/44 EG garantiert frei von Ori-
ginalmängeln.
Die Garantie besteht im kostenlosen
Austausch oder der Reparatur des
Fahrzeugs oder von Komponenten,
die innerhalb der vorgenannten Frist
Herstellungsfehler aufweisen oder in
jedem Fall bereits bei der Übergabe
des Fahrzeugs vorhanden waren.
Die Garantie ist nur gültig, wenn bei Ihrem
Fahrzeug der empfohlene Wartungsplan
befolgt wurde und alle Coupons ord-
nungsgemäß abgestempelt wurden.
Wir erinnern Sie daran, dass die Ga-
rantie bei Verwendung des Fahrzeugs
im Motorradrennsport nicht gilt, da
es sich um eine andere Verwendung
handelt und nicht mit der Verwendung
vereinbar ist, für die Ihr Fahrzeug spe-
ziell konzipiert wurde.
Denken Sie daran, dass diese Garan-
tie, wie gesetzlich vorgeschrieben, di-
rekt von Ihrem Italjet-Händler gewährt
wird, an den Sie sich unserer Empfeh-
lung nach wenden sollten.
Wenn Ihr Italjet-Händler Ihre An-
fragen nicht innerhalb einer ange-
messenen Zeit erfüllen kann oder es
anders für Sie bequemer ist, empfeh-
len wir Ihnen, sich an einen anderen
Italjet-Händler zu wenden, der Ihnen
gerne zur Verfügung steht
9.1.b Inbetriebnahme des Fahr-
zeuges
Für Ihr Fahrzeug gilt ab dem Zeit-
punkt der Auslieferung durch Ihren
Italjet-Händler eine Garantie gegen
Originalmängel.
Wenn Sie Ihr Italjet-Fahrzeug erhal-
ten, bitten wir Sie, zusammen mit dem
Händler den in diesem Handbuch ent-
haltenen Fahrzeugübergabeschein zu
unterschreiben.
9.1.c Verhalten im Garantiefall
Für den Fall, dass Ihr Fahrzeug wäh-
rend der Garantiezeit aufgrund eines
Originalfehlers eine außerordentliche
Reparatur und/oder einen Austausch
erfordert, empfehlen wir Ihnen, sich
sofort an den Händler, bei dem Sie
das Fahrzeug gekauft haben, zu wen-
den und das aufgetretene Problem zu
beschreiben; er begutachtet das Fahr-
zeug.
Wird der Eingriff durch das Auftre-
ten eines Originalfehlers erforderlich,
führt Ihr Händler die erforderliche Re-
paratur oder den Austausch in kürzes-
ter Zeit kostenlos durch.
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9.1.d Garantiebedingungen
Ausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Verschlechterung aufgrund der Nicht-
einhaltung des von Italjet vorgeschrie-
benen periodischen Wartungsplans.
- Fahrzeuge, deren Reparaturen mit nicht ori-
ginalen Ersatzteilen durchgeführt wurden.
- Fahrzeuge, für die der periodische
Wartungsplan nicht durchgeführt wur-
de oder für die die Coupons nicht ord-
nungsgemäß abgestempelt wurden.
- Fahrzeuge, die für Rennsport/Ver-
mietung/schwere Offroad-Einsätze
verwendet werden.
Verbrauchs- und Verschleißteile:
Die Garantie erstreckt sich nicht auf
den normalen Verschleiß, der durch
die Verwendung des Fahrzeugs für
die folgenden Teile verursacht wird:
- Zündkerze
- Antriebs- und Übertragungsketten
- Bremsbeläge und -scheiben
- Kupplungsscheiben und Massen
- Reifen
- Lampen und Sicherungen
- Übertragungs- und Steuerkabel
- Schläuche und alle anderen Gummiteile
- Lager
- Luft- und Benzinfilter
- Sekundäre Übertragungskette und
Zahnräder.