1.10. Identifikation des Herstellers
Der Hersteller des Antikollisionssystems SIS1.0 Easy wird in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften wie folgt identifiziert:
•
durch die CE-Konformitätserklärung (eine Kopie ist im Kapitel 9 dieses Handbuchs angeführt);
•
durch die CE-Kennzeichnung an der Vorrichtung;
•
Bedienungshandbücher.
Es ist strengstens untersagt, das Schild der CE-Kennzeichnung zu entfernen und/oder durch andere Schilder von Vorrichtungen
desselben Modells zu ersetzen, die eventuell beim Käufer/Bediener vorliegen.
Sollte das Schild der CE-Kennzeichnung unbeabsichtigt beschädigt und/oder von der Vorrichtung entfernt worden sein, hat der
Käufer/Benutzer pflichtgemäß den Hersteller zu informieren.
1.11. Garantie
1.5.1
Einsatzbereich
Die Garantiepflichten des Herstellers unterliegen, wie unten angeführt, der Beachtung nachstehender Bedingungen:
n)
Die Garantie ist nur bei einer einwandfreien Installation und Aufbewahrung des Produkts, einer normalen und korrekten
Bedienung und Ausführung der Kontrollen durch den Käufer gültig, wobei dies in Übereinstimmung mit den Installations-,
Aufbewahrungs- und Bedienungsanweisungen zu erfolgen hat, die vom Hersteller in diesem Bedienungshandbuch empfohlen
werden. Das Handbuch wird zusammen mit dem Produkt geliefert und der Käufer erklärt, darin Einsicht genommen zu haben;
o)
Die Garantie ist ausgeschlossen, sofern nach unanfechtbarem Ermessen des Herstellers Eingriffe und/oder unbefugte
Abänderungen und/oder Manipulationen am Produkt durch Subjekte vorliegen sollten, die keinen Bezug dazu haben oder
jedenfalls hierfür nicht die Genehmigung des Herstellers haben;
Der Hersteller haftet ferner nicht für eventuelle Betriebsfehler und –mängel, die nach der Produktmontage auf Maschinen und
p)
Terminals auftreten sollten, die Funktionsstörungen aufweisen und/oder mit den konstruktiven und/oder technischen und/oder
funktionstechnischen Eigenschaften des Produkts, welche in diesem Bedienungshandbuch angezeigt sind, nicht vereinbar
sind;
q)
Die Garantie gilt ausschließlich für den einwandfreien Betrieb des Geräts und seiner Fähigkeit, als Schnittstelle zu den Mitteln
zu dienen, auf denen es montiert wird. Dies erfolgt gemäß den technischen Spezifikationen und innerhalb der im
Bedienungshandbuch angezeigten Grenzwerte;
Der Käufer erklärt, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass das Antikollisionssystem auf keinen Fall den Bediener ersetzt,
sondern ein bloßes Hilfsmittel für ihn darstellt; er hat daher eine zweckmäßige Ausbildung des Bedieners über die
Bedienungsverfahren und – regeln vorzusehen;
r)
Die Sensoren (Abstandsmelder, Temperaturfühler, Druckfühler, Lade-, Licht-, Gassensoren) arbeiten in einwandfreiem
Zustand, sofern ausschließlich die in den technischen Spezifikationen des Bedienungshandbuchs beschriebenen
Umgebungsbedingungen für den Gebrauch vorliegen. Im Falle der Ultraschallsensoren dürfen keine externen Sensorquellen
vorliegen, die auf der gleichen Frequenz arbeiten;
s)
Die Garantie gilt nicht, wenn das Antikollisionssystem mit Sensoren integriert/ montiert ist, die von Dritten hergestellt wurden,
oder jedenfalls Eigenschaften aufweisen, die mit dem Produkt unvereinbar sind (siehe hierzu die technischen Spezifikationen
des Bedienungshandbuchs), sowie auch wenn es auf Mitteln zum Einsatz kommt, deren Geschwindigkeiten von denen dieses
Handbuchs abweichen.
1.5.2
Produktegarantie
Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte der Menge und Beschreibung entsprechen werden, die in der Bestätigten Bestellung
enthalten und im Bedienungshandbuch punktgerecht angeführt sind. Der Käufer erklärt, das Handbuch erhalten, geprüft und
angenommen zu haben. Der Verkäufer erklärt ferner, dass keine Fabrikationsfehler vorliegen.
Für die Garantiedauer ist auf den Inhalt der Kaufunterlagen Bezug zu nehmen.
Der Käufer hat die Produkte binnen kürzest möglicher Zeit, und jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach ihrem Erhalt, zu prüfen oder
prüfen zu lassen. Er hat dem Verkäufer - zur Vermeidung des Ausschlusses der Garantie und der Ausübung der jeweiligen Rechte -
nicht über die nachstehenden Fristen hinaus per Fax oder E-Mail eventuelle Nichtübereinstimmungen oder Fehler des Produkts
anzuzeigen:
•
Nichtübereinstimmung der Typologie oder Menge: binnen 8 (acht) Tagen nach Lieferung;
•
weitere Nichtübereinstimmungen oder offensichtliche Mängel: binnen 8 (acht) Tagen nach Lieferung;
•
Nichtübereinstimmungen oder verborgene Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren: binnen 8 (acht)
Tagen nach ihrer tatsächlichen Entdeckung.
In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte zu prüfen oder prüfen zu lassen, die gemäß Käufererklärung nicht
übereinstimmen oder mangelhaft sind.
Sollte der Verkäufer sicherstellen, dass die Produkte tatsächlich nicht übereinstimmen oder mangelhaft sind, hat der Käufer nach dem
Ermessen des Verkäufers das Recht auf Reparatur oder alternativ dazu auf Ersatz der Produkte oder Bauteile der nicht
übereinstimmenden oder mangelhaften Produkte, ohne dass dem Käufer Unkosten daraus entstehen.
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MNL.000001
Rev.03 25.09.2019