ABSCHNITT II: INSTALLATION UND WARTUNG
II. 1 TRANSPORTANWEISUNGEN
II. 1.1 VERPACKUNG, BAUTEILE
GEFAHR!
DIE VERPACKUNG NICHT ÖFFNEN ODER BESCHÄDIGEN, BEVOR SICH DAS GERÄT AM
AUFSTELLUNGSORT BEFINDET. Das Bewegen und Anheben der Maschine darf nur von ausgebildetem
und für diese Arbeit qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt werden.
Bei der Ankunft kontrollieren, dass die Einheit während des Transports keine Beschädigung erlitten hat, und dass sie
vollständig ist. Falls Schäden sichtbar sind, den festgestellten Schaden sofort auf dem Transportschein notieren und
den Satz beifügen: "ANNAHME UNTER VORBEHALT WEGEN OFFENSICHTLICHER SCHÄDEN AN DER
VERPACKUNG". Weiters die Seriennummer angeben, wenn es sich um mehrere Maschinen handelt, da die Lieferung
frei Werk den Schadenersatz zu Lasten der Versicherung gemäß des geltenden Gesetzes vorsieht.
Für die Entfernung der Verpackung die folgenden Anweisungen befolgen:
• Auf Vorhandensein sichtbarer Schäden prüfen;
• Die Verpackung öffnen;
• Sicherstellen, dass sich der Beutel mit dem Betriebs- und Wartungshandbuch in der Verpackung befindet.
• Das Verpackungsmaterial entfernen. Es unter Beachtung der geltenden Bestimmungen an den dafür vorgesehenen
Sammelstellen oder Recyclingstellen entsorgen.
UMWELTSCHUTZ!
Entsorgen
Umweltschutzgesetze Ihres Landes.
GEFAHR!
Lassen Sie das Verpackungsmaterial nicht in Reichweite von Kindern.
II. 1.2 ANWEISUNGEN FÜR DAS HANDLING
GEFAHR!
- Die Einheit immer sehr vorsichtig handhaben, um Beschädigungen der Verkleidung sowie der innen
liegenden mechanischen und elektrischen Bauteile zu vermeiden. Vergewissern Sie sich, dass längs der -
Strecke keine Personen oder Hindernisse vorhanden sind, die durch Stöße oder Umkippen des Hub- und
Transportmittels verletzt oder gequetscht werden könnten. Immer Personenschutzmittel benutzen.
Alle in der Folge angeführten Arbeiten müssen entsprechend der geltenden Sicherheitsbedingungen ausgeführt werden,
sowohl was die benutzten Werkzeuge als auch die Arbeitsausführung betrifft. Vor Beginn des Transports sicherstellen,
dass das Hubvermögen dem Gewicht der betreffenden Einheit angemessen ist. Die Einheiten können manuell oder mit
Hilfe eines Hubwagens transportiert/angehoben werden. Wenn das Gewicht der Einheit über 30 kg liegt, muss der
manuelle Transport durch zwei Personen erfolgen: es wird trotzdem empfohlen, einen Hubwagen zu benutzen. Wenn
mehrere Geräte gleichzeitig transportiert werden müssen, wird empfohlen, die Geräte in einen Behälter zu setzen und
das Heben mit einem Gabelstapler oder ähnlichem auszuführen.
II. 1.3 LAGERBEDINGUNGEN
Die verpackten Einheiten können bis zu maximal vier Stück übereinander gestapelt werden und müssen trocken
gelagert werden.
WICHTIG!
Die Aufstellung oder eine nicht ordnungsgemäße Installation der Maschine können das Betriebsgeräusch
und die erzeugten Maschinenschwingungen verstärken.
Sie
das
Verpackungsmaterial
entsprechend
der
geltenden
nationalen
oder
lokalen
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