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5.1 Sicherheitsinspektion
Sie können mit Ihrem Fachhändler eine Sicher-
heitsinspektion vereinbaren. Ihr Händler berät
Sie gerne.
5.2 Wartungsvertrag
Sie können mit Ihrem Fachhändler ebenfalls einen
Wartungsvertrag abschließen.
Der Wartungsvertrag schließt die Sicherheits-
inspektion mit ein. Ihr Händler berät Sie gerne.
5.3 Sicherheitseinrichtungen
Überströmventil mit Druckschalter
Beim Reduzieren der Wassermenge mit dem
Servopressventil an der Handspritzpistole öffnet
das Überströmventil, und ein Teil des Wassers
fließt zur Pumpensaugseite zurück.
Wird die Pistole ganz geschlossen, so daß das
gesamte Wasser zur Pumpensaugseite zurück-
fließt, schaltet der Druckschalter die Pumpe ab.
Wird die Handspritzpistole wieder geöffnet,
schaltet der Druckschalter die Pumpe wieder
ein. Das Überströmventil und der Druckschalter
sind werkseitig eingestellt und plombiert.
Einstellung nur durch den Kundendienst.
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5. Allgemeine Hinweise
5.4 Ersatzteile
Eine Auswahl der gängigsten Ersatzteilnummern
finden Sie am Ende dieser Betriebsanleitung.
5.5 Garantie
In jedem Land gelten die von unserer zuständigen
Vertriebs-Gesellschaft herausgegebenen
Garantiebedingungen. Etwaige Störungen an
dem Gerät beseitigen wir innerhalb der Ga-
rantiefrist kostenlos, sofern ein Material- oder
Herstellungsfehler die Ursache sein sollte.
Die Garantie tritt nur dann in Kraft, wenn Ihr
Händler die beigefügte Antwortkarte beim Verkauf
vollständig ausfüllt, abstempelt und unterschreibt
und Sie die Antwortkarte anschließend an die
Vertriebs-Gesellschaft Ihres Landes schicken.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte mit Zubehör
und Kaufbeleg an Ihren Händler oder die nächste
autorisierte Kundendienststelle.
5.6 Unfallverhütungsvorschrift
BGV D 15
Für den Betrieb des Gerätes in Deutschland gilt
die Unfallverhütungsvorschrift BGV D 15 „Arbei-
ten mit Flüssigkeitsstrahlern", herausgegeben vom
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossen-
schaft (zu beziehen von Carl Heymanns-Verlag
KG, 50939 Köln, Luxemburger Straße 449). Hoch-
druckstrahler müssen nach diesen Richtlinien
mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundi-
gen geprüft und das Ergebnis der Prüfung schrift-
lich festgehalten werden. Bitte lassen Sie sich von
Ihrem Händler beraten.