Wartungsarbeiten immer bei ausgeschaltetem Gerät durchführen.
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Sicherstellen, dass das Gerät nicht verändert wurde, und dies andernfalls dem Arbeitgeber melden.
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Vor der Inbetriebnahme die Unversehrtheit des Geräts überprüfen.
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Sicherstellen, dass keine Personen während des Arbeitszyklus direkten Zugang zu beweglichen
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Teilen haben.
Die vom Arbeitgeber bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung (PSA) in angemessener Weise
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verwenden.
Mängel, Fehlfunktionen oder das Fehlen erforderlicher Sicherheitsvorrichtungen unverzüglich dem
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Arbeitgeber, dem Vorgesetzten oder der Aufsichtsperson melden.