5. TRANSPORT UND INBETRIEBNAHME
5.1 VERPACKUNG
Das Gerät wird vom Hersteller vom Produktionswerk zum Werk des Benutzers geliefert, sofern die
Parteien nichts anderes vereinbart haben.
Die Verpackung des Geräts wird wie folgt vorgenommen:
Ausführung 1: Normale Schutzverpackung für kurze und mittlere Transportwege.
•
Ausführung 2: Spezielle Schutzverpackung für lange Transportwege.
•
Das Gerät muss in einem Stück transportiert werden.
5.1.1 TEILUNG GRUPPEN UND GEWICHTE
AUSFÜHRUNG
VERPACKUNG
Ausführung 1
Ausführung 1
Ausführung 2
Ausführung 2
Ausführung 1
ABMESSUNGEN
MODELL
(mm)
A
30.25
490 490
50.40
745 450
60.60
950 625
80.60
950 625
NETTOGEWICHT
(kg)
B
H
190
7
280
23
270
38
270
53
Ausführung 2
BRUTTOGEWICHT
(kg)
7,5
24,5
48
63