Den CO2- oder Trockenpulver-Feuerlöscher in der Nähe des Einfüllbereichs aufstellen.
f.
Keine Zündquelle
Personen, die an den Kühlanlagen arbeiten und mit den Leitungen, die brennbares
Kältemittel enthalten oder enthalten haben, dürfen zur Vermeidung von Brand- oder
Explosionsgefahr keinerlei Zündquellen verwenden.
Jede mögliche Zündquelle, darunter auch Zigarettenrauch, muss vom Ort der Installation,
Reparatur, des Abbaus und der Entsorgung, wo es im umliegenden Bereich zur
austretendem Kältemittel kommen kann, ferngehalten werden.
Vor der Durchführung der Arbeiten muss im Umfeld sichergestellt werden, dass sich
dort keinerlei brennbaren Stoffe oder Zündgefahren befinden.
RAUCHEN VERBOTEN Schilder müssen angebracht werden.
g. Belüfteter Bereich
Vor Arbeiten an der Anlage oder Eingriffen bei hohen Temperaturen sicherstellen, dass
der Bereich offen und angemessen belüftet ist.
Während des Vorgangs für eine konstante Belüftung sorgen.
Die Belüftung muss freigesetztes Kältemittel sicher verteilen und nach Möglichkeit
nach außen in die Atmosphäre ableiten.
h. Überprüfung der Kühlanlage
Bei Änderungen an den Elektrokomponenten müssen diese zweckgemäß sein und
mit den jeweiligen Spezifikationen übereinstimmen.
Befolgen Sie stets die Richtlinien des Herstellers bezüglich der Wartung und des
technischen Kundendienstes. Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an den technischen
Kundendienst des Herstellers.
Anlagen mit brennbarem Kältemitteln müssen folgenden Prüfungen unterzogen werden:
•
die Menge der Ladung muss dem Raum, in dem die Kältemittel führenden
Komponenten installiert sind, entsprechen.
•
Die Belüftungsanlagen und -Ausgänge müssen ordnungsgemäß funktionieren
und dürfen nicht verstopft sein;
•
ist ein indirekter Kühlkreis in Gebrauch, muss dieser Nebenkreis auf vorhandenes
Kältemittel überprüft werden. Die Markierung an den Anlagen muss gut sichtbar
und leserlich sein;
•
unleserliche Markierungen und Hinweise sind auszubessern;
•
Die Kühlleitungen bzw. die Kühlkomponenten müssen in einer Position installiert
sein, dass eine Exposition der Kältemittel führenden Komponenten mit korrosiven
Stoffen unwahrscheinlich ist, sofern diese Komponenten nicht aus intrinsisch
korrosionsresistenten Materialien hergestellt wurden oder entsprechend geschützt
sind.
i.
Überprüfungen der elektrischen Vorrichtungen
Reparatur- und Wartungsarbeiten an den elektrischen Komponenten umfassen
DE - 10