Umgebung geschützt werden: mechanische Eingriffe (Stöße, scharfe Kanten...), chemische Eingriffe
(Spritzer von Säuren, Basen, Lösungsmitteln...) elektrische Eingriffe (Kurzschlüsse, Lichtbögen...)
oder thermische Eingriffe (heiße Oberflächen, Schneidbrenner...)
- Das Absturzsicherungssystem muss unbedingt mit der sternal- oder dorsalbefestigungspunkt.
Diese Punkte werden durch den Buchstaben A (Einzelanschläge) identifiziert.
- Die Verwendung des Gurtwerks mit Fallschutz-Untersystem muss mit der Betriebsanleitung jeder
Komponente des Systems und mit den Normen: EN353-1 / EN353-2 / EN 355 / EN360 / EN 362
kompatibel sein. Für mobile Absturzsicherungen einschließlich eines festen (EN353-1) oder flexiblen
(EN353-2) Seilabschnitts ist es ratsam, das Gurtwerk mit der vorderen Auffangöse zu verbinden. Bei
den Energieabsorptionseinheiten (EN355) oder Höhensicherungsgeräten (EN360) verbinden Sie
das Gurtwerk eher mit der hinteren Auffangöse.
- Der Anschlagpunkt auf dem Tragwerk, wo das Fallschutzsystem befestigt wird, muss sich über
dem Nutzer in einem verkürzten Abstand befinden und soll im Übrigen den Anforderungen
zur Mindestfestigkeit entsprechen, die durch die Norm EN795 (R ≥ 12kN) vorgeschrieben sind.
Vermeiden Sie es, zu sehr vom Lot dieses Anschlags abzuweichen, um das Ausmaß eines
möglichen Pendelsturzes zu begrenzen.
- Beim Einsatz in der Arbeitsposition mittels eines Halteseils soll sich der Anschlagpunkt des
Halteseils in Hüfthöhe oder darüber befinden. Dieser Strick muss gespannt. Die zwei seitlichen
Anhängeösen müssen bei den Verbindungen mit diesem Strick systematisch gemeinsam
verwendet werden. Zu beachten ist, dass die Verbindungen mittels eines Verbinders gemäß EN
362 erfolgen.
- Die Werkzeughalter-Ösen dürfen keinesfalls als Anschlagpunkt oder als Arbeitspositionspunkt
verwendet werden.
- Nach einem Sturz oder wenn die Fallanzeiger aktiviert wurden (#6), muss das Gurtwerk zerstört
werden.
- Das Gurtzeug ist für den Gebrauch durch eine Person mit einem Gewicht von 140 kg oder weniger
zugelassen (das Gewicht umfasst den Benutzer, sein Werkzeug und sein Material). Achtung: Die
angeschlossenen Haltesysteme müssen den einschlägigen Normanforderungen für das Auffangen
eines Sturzes mit einer Masse von mind. 140kg genügen.
- Ein Verbindungsstück sollte niemals auf der Höhe seines Verschlusses belastet werden.
- Die Verwendung dieser Ausrüstung darf nicht zweckentfremdet sein und in keinem Fall zu einer
Überschreitung ihrer Grenzen führen.
LEBENSDAUER, NUTZUNGSDAUER UND INSPEKTION
- Die maximale Lebensdauer bei optimalen Lagerbedingungen und unabhängig von der Nutzung
beträgt 12 Jahre ab Produktionsdatum.
- Die maximale Nutzungsdauer beginnt mit der Abgabe an den Endnutzer (Nachweis z.B.
durch Kaufbeleg mit Seriennummer und/oder Datumseintrag in der produktspezifischen
Gebrauchsanleitung)
und
beträgt
ohne
erkennbaren
Verschleiß
und
bei
optimalen
Lagerbedingungen 10 Jahre. Wenn keine Dokumentation des Datums der Abgabe an den
Endnutzer vorhanden ist, beginnt die maximale Nutzungsdauer mit dem auf dem Produkt
angegebenen Produktionsdatum.
- Mit Beginn der Nutzungsdauer muss das Produkt nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate
von einer sachkundigen Person kontrolliert und, falls erforderlich, gewartet werden. Nur diese
obligatorische jährliche Kontrolle bestätigt den Zustand der Ausrüstung und ob sie weiter verwendet
werden darf oder nicht.Unabhängig von der maximalen Lebensdauer richtet sich die Ablegereife
nach dem Zustand des Produkts, dessen Einsatzhäufigkeit und den äußeren Einsatzbedingungen.
Die PSA verliert an Haltbarkeit im Laufe der Nutzungsdauer. Die Haltbarkeit wird durch die Nutzung/
den Gebrauch, thermische, chemische, mechanische und sonstige schädliche Einflüsse bestimmt.
- Aktualisieren Sie den Erfassungsbogen und die Tabelle mit dem Instandhaltungsverzeichnis
bereits ab der Inbetriebnahme und bei jeder Überprüfung.
INTERPRETATION DER KENNZEICHNUNG #7
A. Benutzerbezeichnung.
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