8. | Mit dem Gerät arbeiten
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Es gelten die Einstellvorschriften nach UN-ECE-Regelung Nummer 48, 53 bzw. 86. Für Nebelscheinwerfer der Klasse B
und F3 nach UN ECE (mit einem Lichtstrom ≤2000 Lumen). Wenn ein Einstellmaß nicht am Fahrzeug angegeben ist, dann
gilt: Der obere Grenzwert ist 1,0 %, für einen unteren Grenzwert gibt es keine Anforderungen.
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Bei Fahrzeugen mit Radstand <2,5 m gilt: Prüfung mit Beladung durch eine Person auf dem Fahrersitz oder Prüfung mit
Anwendung des additiven Korrekturwerts 0,3 auf das für das Fahrzeug geltende Einstellmaß (Beispiel: Beim Einstellmaß
1,2 am Fahrzeug führt die Korrektur von 0,3 dazu, dass die Toleranzen von +/- 0,5 in Bezug auf den Wert 1,5 angewendet
werden).
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Hella Gutmann
SEG V