Boarding Und In-Fluginformationen - GCE Zen-Olite RS - 00600 Manual Del Usuario

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  • ESPAÑOL, página 150
8.1.5. Ärztliches Attest
Eine Fluggesellschaft kann gegebenenfalls ein ärztliches Attest von einem Passagier mit einer
Behinderung verlangen, falls begründete Zweifel bestehen, dass die Person den Flug ohne au-
ßerordentliche medizinische Betreuung während des Fluges sicher hinter sich bringen kann.
Des Weiteren kann eine Fluggesellschaft ein ärztliches Attest von einer Person verlangen, die
während des Fluges medizinischen Sauerstoff zuführen muss. Die FAA verlangt jedoch nicht,
dass sich Passagiere ein ärztliches Attest ausstellen lassen und dieses der Fluggesellschaft
oder dem Piloten vor der Verwendung des Zen-O lite™ an Bord des Flugzeuges vorlegen.
8.1.6. Ersatzakkus
Akkuschäden und Batteriekurzschlüsse können eine Überhitzung der Akku und einen Brand
zur Folge haben. Dies kann wiederum Personenschäden und bei bestimmten Akkutypen im
DE
schlimmsten Falle sogar einen katastrophalen Brand in der Passagierkabine verursachen. Da-
her müssen Ersatzakkus auf Lithiumbasis an Bord eines Flugzeuges einzeln vor Kurzschlüssen
geschützt werden, indem sie in der Originalverpackung aufbewahrt, freiliegende Polklem-
men abgeklebt oder die Akkus einzeln in Kunststoffbeuteln / Schutzhüllen verstaut werden.
WICHTIG: Ersatzakkus auf Lithiumbasis dürfen bei einer Flugreise nicht als aufgegebenes Gepäck
mitgeführt werden.
Sie sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Ersatzakkus im Handgepäck mitge-
führt und ordnungsgemäß verpackt werden. Zen-O lite™-Händler, einige Fluggesellschaften
und Spediteure, die auf den Transport kleinerer Sendungen spezialisiert sind, bieten diesen
Verpackungsservice möglicherweise an.

8.2. Boarding und In-Fluginformationen

8.2.1. Handgepäck
Bei Ihrem Zen-O lite™ handelt es sich um ein Hilfsgerät. Daher dürfen Fluggesellschaften den
Zen-O lite™ nicht im Rahmen ihrer Handgepäckvorschriften als Gegenstand zählen, der die
festgelegte Grenze für Handgepäck beeinflusst.
WICHTIG: Eine Tasche mit zusätzlichen Akkus, die zur Speisung des ZEN-O™ während des Flug-es
erforderlich sind, könnte ebenfalls als Hilfsgerät erachtet werden. Jedoch gibt es Einschränkun-
gen bezüglich der Nennenergie in Wattstunden (Wh), die auf 100 Wh pro Akku beschränkt ist. Bei
Ihrem ZEN-O™ wird es keine Beschränkungen geben, da die Nennenergie in Wattstunden (Wh)
unter 100 Wh pro Akku liegt.
8.2.2. Zen-O lite™ als aufgegebenes Gepäck
Sie können Ihren Zen-O lite™ bei einer Flugreise als Handgepäck oder als aufgegebenes Ge-
päck mitführen. Jedoch dürfen Ersatzakkus auf Lithiumbasis bei einer Flugreise nicht als
aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden.
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