Vor Verlassen des Arbeitsbereiches sicherstellen, dass auch in Abwesenheit keine Per-
sonen- oder Sachschäden auftreten können.
Sicher-
Geräte mit Schutzleiter nur an einem Netz mit Schutzleiter und einer Steckdose mit
heitsmaßnahmen
Schutzleiter-Kontakt betreiben. Wird das Gerät an einem Netz ohne Schutzleiter oder an
im Normalbetrieb
einer Steckdose ohne Schutzleiter-Kontakt betrieben, gilt dies als grob fahrlässig. Für
hieraus entstandene Schäden haftet der Hersteller nicht.
Das Gerät nur gemäß der am Leistungsschild angegebenen Schutzart betreiben.
Das Gerät keinesfalls in Betrieb nehmen, wenn es Beschädigungen aufweist.
Netz- und Gerätezuleitung regelmäßig von einer Elektro-Fachkraft auf Funktionstüchtig-
keit des Schutzleiters überprüfen lassen.
Nicht voll funktionstüchtige Sicherheitseinrichtungen und Bauteile in nicht einwandfreiem
Zustand vor dem Einschalten des Gerätes von einem autorisierten Fachbetrieb instand-
setzen lassen.
Schutzeinrichtungen nicht umgehen oder außer Betrieb setzen.
Nach dem Einbau ist ein frei zugänglicher Netzstecker erforderlich.
EMV Geräte-Klas-
Geräte der Emissionsklasse A:
sifizierungen
-
-
Geräte der Emissionsklasse B:
-
EMV Geräte-Klassifizierung gemäß Leistungsschild oder technischen Daten.
EMV-Maßnahmen
In besonderen Fällen können trotz Einhaltung der genormten Emissions-Grenzwerte
Beeinflussungen für das vorgesehene Anwendungsgebiet auftreten (z. B. wenn empfind-
liche Geräte am Aufstellungsort sind oder wenn der Aufstellungsort in der Nähe von
Radio- oder Fernsehempfängern ist).
In diesem Fall ist der Betreiber verpflichtet, angemessene Maßnahmen für die Störungs-
behebung zu ergreifen.
Wartung
Vor jeder Inbetriebnahme Netzstecker und Netzkabel sowie Ladeleitungen und Lade-
klemmen auf Beschädigung prüfen.
Bei Verschmutzung Gehäuseoberfläche des Gerätes mit weichem Tuch und aus-
schließlich mit lösungsmittelfreien Reinigungsmitteln reinigen.
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sind nur für den Gebrauch in Industriegebieten vorgesehen
können in anderen Gebieten leitungsgebundene und gestrahlte Störungen verursa-
chen.
erfüllen die Emissionsanforderungen für Wohn- und Industriegebiete. Dies gilt auch
für Wohngebiete, in denen die Energieversorgung aus dem öffentlichen Niederspan-
nungsnetz erfolgt.