1.0 PRODUKTANWENDUNG
1.1
ZWECK: Mitlaufende Auffanggeräte sind als Bauteil eines Absturzsicherungs-
konzipiert. Systemanwendungen finden Sie in Abbildung 9.
1.2
NORMEN: Ihr mitlaufendes Auffanggerät entspricht der/den nationalen oder regionalen Norm(en), die auf
der Vorderseite dieses Handbuchs angegeben ist/sind. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen
Bestimmungslandes wiederverkauft wird, muss der Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes
zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet werden wird.
1.3
TRAINING: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und
verwendet werden. Dieses Handbuch ist im Rahmen eines Trainingsprogramms für Mitarbeiter zu verwenden,
wie es von CE und/oder regionalen Vorschriften gefordert wird. Es unterliegt der Verantwortung der Benutzer
und Installateure dieser Ausrüstung, sicherzustellen, dass sie mit diesen Anweisungen vertraut sind und
bezüglich korrekter Pflege und Einsatzweise geschult wurden. Zudem müssen sie die Betriebsmerkmale,
Anwendungseinschränkungen und die Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Gebrauchs dieser Ausrüstung kennen.
1.4
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber
über einen Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Benutzern,
zuständigen Fachkräften
Die Teammitglieder sind mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Ein
regelmäßiges Training ist erforderlich, damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.5
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Das mitlaufende Auffanggerät muss vom Anwender vor jeder Benutzung und
zusätzlich mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen,
Inspektionsverfahren werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" beschrieben. Tragen Sie die Ergebnisse jeder
Inspektion durch einen Sachkundigen in das „Inspektions- und Wartungsprotokoll" ein.
1.6
NACH EINEM STURZ: Wenn das mitlaufende Auffanggerät oder das an ihm befestigte Verbindungsmittel oder
das vertikale Sicherungssystem den Kräften eines Sturzauffangs ausgesetzt war, muss es umgehend außer Betrieb
genommen und vernichtet werden. Versuchen Sie nicht, die Wartung oder Reparatur selbst auszuführen.
2.0 SYSTEMANFORDERUNGEN
2.1
VERANKERUNG: Anforderungen an die Verankerungsstruktur variieren je nach Systemanwendung. Die Struktur,
an der das mitlaufende Auffanggerät und sein vertikales Sicherungssystem befestigt und montiert sind, muss den in
Tabelle 1 definierten Verankerungsspezifikationen entsprechen.
2.2
PERSÖNLICHES ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM: Abbildung 9 zeigt die Anwendung dieses mitlaufenden
Auffanggeräts. Die mit diesem System verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
müssen geltende Absturzsicherungsnormen, -codes und -anforderungen erfüllen. Die PSAgA muss einen Auffanggurt
beinhalten und die Absturzbremskraft auf die folgenden Werte begrenzen:
PSAgA mit falldämpfendem
Verbindungsmittel
2.3
VERBINDUNGSMITTEL: Sehen Sie die Anweisung(en), die mit dem Verbindungsmittel für Begrenzungen einer
verbindungsmittelspezifischen Verwendung mitgeliefert wird/werden. Sehen Sie Tabelle 1 für die Begrenzungen
der Verwendung von Verbindungsmitteln, die für dieses mitlaufende Auffanggerät spezifisch sind. Verlängern Sie
die Verbindungsmittel zur Verwendung mit diesem mitlaufenden Auffanggerät nicht, ohne 3M konsultiert zu haben.
Alle verwendeten Verbindungsmittel (falls zutreffend) müssen über eine Mindestbruchstärke von 22 kN (5.000 lbs)
verfügen.
2.4
GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu den
Gefahren zählen unter anderem: Hitze, Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive
oder giftige Gase, bewegliche Maschinen, scharfe Kanten oder überhängiges Material, das herunterfallen und den
Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen kann.
1 Absturzsicherungssystem:
den Benutzer im Falle eines Absturzes. Der freie Fall ist bis zu den Grenzwerten zulässig, die das Verbindungsmittel zulässt (nur mit einem falldämpfenden
Verbindungsmittel zu verwenden).
2 Rückhaltesystem:
Eine Sammlung von Absturzsicherungsausrüstungen, die durch ihre Konfiguration verhindern, dass der Schwerpunkt der Person eine
Absturzgefahr erreicht. Verhindert, dass der Benutzer in die Situation einer Absturzgefahr kommt. Ein vertikaler freier Fall ist nicht zulässig.
3 Autorisierte Fachkraft:
ausgesetzt ist.
4 Rettungskraft:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe technischer Rettungs- und Bergungsmittel eine Rettungs- bzw.
Bergungsaktion vornehmen.
5 Sachkundiger:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen, die
für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
6 Inspektionshäufigkeit:
durch einen Sachkundigen erforderlich machen.
und Rettungskräften
übermitteln. Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen.
3
4
Eine Sammlung von Absturzsicherungsausrüstungen, die so konfiguriert sind, dass sie einen freien Fall stoppen. Schützt
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Inspektion
oder Absturzrückhaltesystems
1
der nicht der Anwender ist, inspiziert werden.
5
Maximale
Krafteinwirkung
6,0 kN (1 350 lbs)
43
2
Die
6
Freier Fall
Sehen Sie die Anweisung(en), die
mit dem Verbindungsmittel für
Begrenzungen eines freien Falls
mitgeliefert wird/werden.