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tronikaltgeräte und der nationalen Gesetzgebun-
gen der EU-Mitgliedsstaaten, die diese Richtlinie
umgesetzt haben) verbietet dem Besitzer eines
elektrischen oder elektronischen Gerätes , dieses
Produkt oderdessen elektrisches/elektronisches Zu-
behör als gemeinen Hausmüll zu entsorgen und
macht ihm zur Auflage, das Gerät bei einer entspre-
chenden Sammelstellen zu entsorgen.
Das Produkt kann auch direkt bei dem Händler, bei
dem man ein neues, dem zu entsorgenden gleich-
wertiges Produkt erwirbt, entsorgt werden. Lässt
man das Produkt einfach in der Umwelt zurück,
können dadurch schwere Schäden an der Umwelt
selbst und der menschlichen Gesundheit verursacht
werden. Das abgebildete Symbol stellt eine Tonne
für Siedlungsabfälle dar; es ist ausdrücklich unter-
sagt, den Apparat in diesen Behältern zu entsorgen.
Die Nichtbeachtung der Anweisungen der Richtlinie
2012/19/EG und der ausführenden Verordnungen
der einzelnen EU-Staaten kann verwaltungsrecht-
lich bestraft werden.
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