f Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung
betreiben („Mitgeltende Dokumente und erforderliche Dateien", Seite 15).
f Diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente vollständig und lesbar halten und
für das Personal jederzeit zugänglich aufbewahren.
2.3. Personalqualifikation
f Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten an dem Gerät beauftragtes Personal vor
Arbeitsbeginn diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und
verstanden hat, insbesondere Sicherheits-, Wartungs- und Instandsetzungs-
informationen.
f Sicherstellen, dass das Personal über Gefahrenbereiche und Sicherheitseinrichtungen
unterrichtet ist („Arbeitsbereiche, Gefahrenpotentiale und Sicherheitseinrichtungen
am Gerät", Seite 18).
f Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln.
f Alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen.
f Zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten an
dem Gerät durchführen lassen.
2.4. Pflichten des Personals
f Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss,
sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung
betreiben („Mitgeltende Dokumente und erforderliche Dateien", Seite 15).
f Jede Arbeitsweise unterlassen, die das Personal oder Dritte gefährdet.
f Bei sicherheitsrelevanter Störung Gerät sofort ausschalten und Störung durch
zuständige Person beseitigen lassen.
f In allen Zweifelsfällen bezüglich der Sicherheit des Geräts, Gerät ausschalten und
weiteren Gebrauch verhindern.
f Ergänzend zur Gesamtdokumentation die gesetzlichen oder sonstigen Sicherheits-
und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Normen und Richtlinien des
jeweiligen Betreiberlandes einhalten.
f Bei der Arbeit am Gerät, insbesondere bei der Reinigung im Arbeitsraum, keinen
Schmuck wie Ringe, Armbänder oder Uhren tragen, um Schnittverletzungen oder
Quetschungen zu vermeiden.
2.5. Persönliche Schutzausrüstung
f Sollten laute Arbeitsgeräusche nicht zu verhindern sein, Gehörschutz während der
Bearbeitung verwenden.
f Zum Schutz vor Material-, Reinigungsmitteldämpfen oder sonstigen Partikeln dentaler
Materialien bei Arbeiten mit Kartuschen oder Materialflaschen sowie
Reinigungsarbeiten Schutzmaske (Halbmaske mit Schutzklasse FFP3), Handschuhe
und materialgeeignete Schutzausrüstung tragen (siehe Gebrauchsinformationen der
Materialien, „Mitgeltende Dokumente und erforderliche Dateien", Seite 15).
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