Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeine Sicherheitshinweise Und Schutzmaßnahmen - SICK L 4000 Manual De Instrucciones

Ocultar thumbs Ver también para L 4000:
Tabla de contenido

Publicidad

Idiomas disponibles
  • ES

Idiomas disponibles

  • ESPAÑOL, página 118
Betriebsanleitung
L 4000-System
Hinweis
ACHTUNG
8010009/TI69/2009-11-26
Zur Sicherheit
Das L 4000-System besteht aus dem Sicherheits-Auswertegerät
UE 401, an das bis zu 4 (in Kaskade 8) Sender-/Empfänger-
Kombinationen L 4000/L 400 angeschlossen werden können.
2.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das L 4000-System darf nur im Sinne von Kapitel
Verwendungsbereiche des Gerätes „Verwendungsbereiche des
Gerätes" verwendet werden. Es darf nur von fachkundigem Personal
und nur an der Maschine verwendet werden, an der es gemäß dieser
Betriebsanleitung von einem Sachkundigen montiert und erstmalig in
Betrieb genommen wurde.
Bei jeder anderen Verwendung sowie bei Veränderungen am
System – auch im Rahmen von Montage und Installation – verfällt
jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber der SICK AG.
2.4
Allgemeine Sicherheitshinweise und
Schutzmaßnahmen
Sicherheitshinweise
Beachten Sie die nachfolgenden Punkte, um die bestimmungs-
gemäße, sichere Verwendung des L 4000-Systems zu gewährleisten.
Für Einbau und Verwendung des L 4000-Systems sowie für die
Inbetriebnahme und wiederkehrende technische Überprüfungen
gelten die nationalen/internationalen Rechtsvorschriften,
insbesondere:
Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG
Die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655/EWG
Die Unfallverhütungsvorschriften/Sicherheitsregeln
Sonstige relevante Sicherheitsvorschriften
Hersteller und Bediener der Maschine, an der das L 4000-System
verwendet wird, müssen alle geltenden Sicherheitsvorschriften/
-regeln in eigener Verantwortung mit der für sie zuständigen
Behörde abstimmen und einhalten.
Prüfhinweise ab Seite 35 dieser Betriebsanleitung („Prüfungen vor
der Erstinbetriebnahme", „Tägliche Prüfungen der Wirksamkeit der
Schutzeinrichtung", „Regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtung
durch Sachkundige") sind unbedingt zu beachten.
Die Prüfungen sind von Sachkundigen bzw. von eigens hierzu
befugten und beauftragten Personen durchzuführen und in
jederzeit nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren.
© SICK AG • Industrial Safety Systems • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Kapitel 2
9

Publicidad

Tabla de contenido
loading

Tabla de contenido