GNB EPzS Manual De Instrucciones página 12

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  • ESPAÑOL, página 35
1. Inbetriebnahme gefüllter und geladener Batterien.
(Inbetriebnahme einer ungefüllten Batterie siehe gesonderte Vorschrift.)
Die Batterie ist auf mechanisch einwandfreien Zustand zu überprüfen.
Die Batterieendableitung ist kontaktsicher und polrichtig zu verbinden, ansonsten
können Batterie, Fahrzeug oder Ladegerät zerstört werden.
Anzugsmomente für Polschrauben der Endableiter und Verbinder:
Stahl
M 10
23 ± 1 Nm
Der Elektrolytstand ist zu kontrollieren. Er muß gesichert oberhalb des Schwapp-
schutzes oder der Scheideroberkante liegen.
Die Batterie ist gem. Pkt. 2.2 nachzuladen.
Der Elektrolyt ist mit gereinigtem Wasser bis zum Nennstand aufzufüllen.
2. Betrieb
Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien gilt DIN EN 50272-3 «Antriebs-
batterien für Elektrofahrzeuge».
2.1 Entladen
Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden.
Öffnen oder Schließen von elektrischen Verbindungen (z.B. Steckern) darf nur im
stromlosen Zustand erfolgen.
Zum Erreichen einer optimalen Lebensdauer sind betriebsmäßige Entladungen von
mehr als 80% der Nennkapazität zu vermeiden (Tiefentladungen).
Dem entspricht eine minimale Elektrolytdichte von 1,13 kg/l am Ende der Ent-
ladung. Entladene Batterien sind sofort zu laden und dürfen nicht stehen bleiben.
Dies gilt auch für teilentladene Batterien.
2.2 Laden
Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden. Alle Ladeverfahren nach DIN 41773
und DIN 41774 sind zulässig.
Anschluß nur an das zugeordnete, für die Batteriegröße zulässige Ladegerät, um
Überlastungen der elektrischen Leitungen und Kontakte, unzulässige Gasbildung
und Austritt von Elektrolyt aus den Zellen zu vermeiden.
Im Gasungsbereich dürfen die Grenzströme gem. DIN EN 50272-3 nicht über-
schritten werden. Wurde das Ladegerät nicht zusammen mit der Batterie beschafft,
ist es zweckmäßig, dieses vom Kundendienst des Herstellers auf seine Eignung
überprüfen zu lassen.
Beim Laden muß für einwandfreien Abzug der Ladegase gesorgt werden. Trog-
deckel bzw. Abdeckungen von Batterieeinbauräumen sind zu öffnen oder abzu-
nehmen. Die Verschlußstopfen bleiben auf den Zellen bzw. bleiben geschlossen.
Die Batterie ist polrichtig (Plus an Plus bzw. Minus an Minus) an das ausgeschal-
tete Ladegerät zu schließen. Danach ist das Ladegerät einzuschalten.
Beim Laden steigt die Elektrolyttemperatur um ca. 10 K an. Deshalb soll die
Ladung erst begonnen werden, wenn die Elektrolyttemperatur unter 45 °C liegt.
Die Elektrolyttemperatur von Batterien soll vor der Ladung mindestens + 10° C
betragen, da sonst keine ordnungsgemäße Ladung erreicht wird.
Die Ladung gilt als abgeschlossen, wenn die Elektrolytdichte und Batteriespannung
über 2 Stunden konstant bleiben.
Besonderer Hinweis für den Betrieb von Batterien in Gefahrenbereichen:
Dies sind Batterien, die gemäß EN 50 014, DIN VDE 0170/0171 Ex I in schlag-
wettergefährdetem bzw. gemäß Ex II in explosionsgefährdetem Bereich zum
Einsatz kommen.
Die Behälterdeckel sind während des Ladens und des Nachgasens so weit abzu-
heben oder zu öffnen, daß ein entstehendes explosionsfähiges Gasgemisch durch
ausreichende Belüftung seine Zündfähigkeit verliert.
Der Behälter bei Batterien mit Plattenschutzpaketen darf frühestens eine halbe
Stunde nach beendeter Ladung aufgelegt oder geschlossen werden.
2.3 Ausgleichsladen
Ausgleichsladungen dienen zur Sicherung der Lebensdauer und zur Erhaltung der
Kapazität. Sie sind erforderlich nach Tiefentladungen, nach wiederholt ungenügen-
der Ladung und Laden nach IU-Kennlinie. Ausgleichsladungen sind im Anschluß
an normale Ladungen durchzuführen. Der Ladestrom kann max. 5 A/100 Ah
Nennkapazität betragen (Ladeende siehe Punkt 2.2.).
Temperatur beachten!
Gebrauchte Batterien müssen getrennt von Hausmüll gesammelt und recycelt werden (EWC 160601).
Der Umgang mit gebrauchten Batterien ist in der EU Batterie Richtlinie (91/157/EEC) und den entsprechenden nationalen Umsetzungen
geregelt (hier: Batterie Verordnung).
Wenden Sie sich an den Hersteller ihrer Batterie, um Rücknahme und Entsorgung der gebrauchten Batterie zu vereinbaren, oder beauftragen
Sie einen lokalen Entsorgungsfachbetrieb.
Technische Änderungen vorbehalten.
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2.4 Temperatur
Die Elektrolyttemperatur von 30° C wird als Nenntemperatur bezeichnet. Höhere
Temperaturen verkürzen die Lebensdauer, niedrigere Temperaturen verringern die
verfügbare Kapazität.
55° C ist die Grenztemperatur und nicht als Betriebstemperatur zulässig.
2.5 Elektrolyt
Die Nenndichte des Elektrolyten bezieht sich auf 30° C und Nennelektrolytstand in
vollgeladenem Zustand. Höhere Temperaturen verringern, tiefere Temperaturen er-
höhen die Elektrolytdichte. Der zugehörige Korrekturfaktor beträgt ± 0,0007 kg/l
pro K, z.B. Elektrolytdichte 1,28 kg/l bei 45° C entspricht einer Dichte von 1,29 kg/l
bei 30° C.
Der Elektrolyt muß den Reinheitsvorschriften nach DIN 43530 Teil 2 entsprechen.
3. Warten
3.1 Täglich
Batterie nach jeder Entladung laden. Gegen Ende der Ladung ist der Elektrolyt-
stand zu kontrollieren. Falls erforderlich, ist gegen Ende der Ladung mit gereinig-
tem Wasser bis zum Nennstand nachzufüllen. Die Höhe des Elektrolytstandes soll
den Schwappschutz bzw. die Scheideroberkante oder die Elektrolytstandsmarke
„Min" nicht unterschreiten.
3.2 Wöchentlich
Sichtkontrolle nach Wiederaufladung auf Verschmutzung oder mechanische
Schäden. Bei regelmäßigem Laden nach IU-Kennlinie ist eine Ausgleichsladung
(siehe Punkt 2.3.) vorzunehmen.
3.3 Monatlich
Gegen Ende des Ladevorgangs sind die Spannungen aller Zellen bzw. Block-
batterien bei eingeschaltetem Ladegerät zu messen und aufzuzeichnen.
Nach Ende der Ladung ist die Elektrolytdichte und die Elektrolyttemperatur aller
Zellen zu messen und aufzuzeichnen.
Werden wesentliche Veränderungen zu vorherigen Messungen oder Unterschiede
zwischen den Zellen bzw. Blockbatterien festgestellt, so ist zur weiteren Prüfung
bzw. Instandsetzung der Kundendienst anzufordern.
3.4 Jährlich
Gemäß DIN VDE 0117 ist nach Bedarf, aber mindestens einmal jährlich, der
Isolationswiderstand des Fahrzeugs und der Batterie durch eine Elektrofachkraft zu
prüfen.
Die Prüfung des Isolationswiderstandes der Batterie ist gemäß DIN EN 60 254-1
durchzuführen.
Der ermittelte Isolationswiderstand der Batterie soll gemäß DIN EN 50272-3 den
Wert von 50 Ω je Volt Nennspannung nicht unterschreiten.
Bei Batterien bis 20 V Nennspannung ist der Mindestwert 1000 Ω.
4. Pflegen
Die Batterie ist stets sauber und trocken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden.
Reinigung gem. ZVEI Merkblatt «Reinigung von Fahrzeugantriebsbatterien».
Flüssigkeit im Batterietrog ist abzusaugen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Beschädigungen der Trogisolation sind nach Reinigung der Schadstellen auszu-
bessern, um Isolationswerte nach DIN EN 50272-3 sicherzustellen und Trog-
korrosion zu vermeiden. Wird der Ausbau von Zellen erforderlich, ist es zweck-
mäßig, hierfür den Kundendienst anzufordern.
5. Lagern
Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb genommen, so sind diese vollgela-
den in einem trockenen, frostfreien Raum zu lagern.
Um die Einsatzbereitschaft der Batterie sicherzustellen, können folgende Ladebe-
handlungen gewählt werden:
1. monatliche Ausgleichsladung nach Punkt 2.3.
2. Erhaltungsladungen bei einer Ladespannung von 2,23 V x Zellenzahl.
Die Lagerzeit ist bei der Lebensdauer zu berücksichtigen.
6. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder dem Ladegerät festgestellt, ist unverzüg-
lich der Kundendienst anzufordern. Meßdaten gem. 3.3. vereinfachen die Fehler-
suche und die Störungsbeseitigung.
Ein Servicevertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von Fehlern.

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