12 | Demontage und Entsorgung
12 Demontage und Entsorgung
WARNUNG
Austritt oder Rückstände von brennba-
rem Kältemittel.
Brennbares Kältemittel kann ein explosionsfä-
higes Gas/Luft-Gemisch verursachen. Brand-
gefahr.
▪ Rohrleitungen nicht beschädigen.
▪ Vor Demontage und Entsorgung Kältemit-
telkreislauf fachgerecht öffnen und das
Kältemittel sicher und vollständig absau-
gen. Es dürfen keine Rückstände im Kälte-
mittelkreislauf zurückbleiben.
▪ Nur Fachkräfte dürfen das Kältemittel ab-
saugen.
Kippgefahr des Gerätes bei Demontage.
Personen können eingeklemmt werden.
▪ Nur Fachkräfte dürfen das Gerät demon-
tieren.
▪ Kippsicherung verwenden.
▪ Kippsicherung (siehe → Aufstellung und In-
stallation) erst wieder entfernen, wenn Gefahr
des Kippens nicht mehr gegeben ist.
▪
Bei Fragen Instandhaltungsdienst kontak-
tieren (siehe → Instandhaltungsdienste).
VORSICHT
Unsachgemäße Entsorgung.
Umweltschäden.
▪ Komponenten fachgerecht und umweltge-
recht entsorgen, wie z.B.:
–
Kältemittel
–
Isolierschaum (Pentan)
–
Kompressoröl
–
Batterien
–
Folien und Verpackungen
–
Gläser
▪ Gerät mit Solekreislauf (Anlage):
Anlage gemäß den gültigen nationalen
Entsorgungsbestimmungen und den Best-
immungen des örtlichen Entsorgungspart-
ners entsorgen.
Vorgehensweise der Entsorgung laut Anla-
gen-Dokumentation.
▪ Gerät ohne Solekreislauf (Gerät mit Modus
„AIR"):
Getrennte Sammlung von Elektro-und
Elektro-nikgeräten gemäß den gültigen
nationalen Entsorgungsbestimmungen (z.B.
WEEE in-nerhalb der EU) und den
Bestimmungen des örtlichen
Entsorgungspartners.
▪ Batterien sachgerecht gemäß den gülti-
gen nationalen Entsorgungsbestimmun-
gen entsorgen.
▪ Gerät und Batterien nicht über den Haus-
müll entsorgen.
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