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9 AUFBEWAHRUNG
Die Schneefräse niemals mit Kraftstoff im Tank in
einem geschlossenen Raum mit schlechter
Belüftung aufbewahren. Es können sich
Benzingase bilden, die in Verbindung mit offenem
Feuer, Funken, brennenden Zigaretten o. ä.
Brandgefahr bedeuten.
Wenn die Schneefräse länger als 30 Tage unbenutzt
aufbewahrt werden soll, wird empfohlen:
1. Benzintank entleeren.
2. Motor starten und laufenlassen, bis er aufgrund von Ben-
zinmangel stehenbleibt.
Benzintank und Vergaser im Freien leeren, wenn
der Motor kalt ist. Nicht rauchen. In einen für
Benzin vorgesehenen Behälter leeren.
3. Motoröl wechseln, wenn dies nicht in den letzten drei
Monaten erfolgt ist.
4. Zündkerze herausdrehen und etwas Motoröl in die Öffn-
ung geben (ca. 30 ml). Den Motor einige Umdrehungen
drehen. Zündkerze wieder eindrehen.
5. Die gesamte Schneefräse gründlich reinigen.
6. Alle Schmierpunkte wie unter "SCHMIEREN" beschrie-
ben schmieren.
7. Die Schneefräse auf Beschädigungen untersuchen. Bei
Bedarf Schäden reparieren.
8. Evtl. Lackschäden ausbessern.
9. Nackte Metallflächen mit Rostschutzmittel behandeln.
10. Die Schneefräse nach Möglichkeit im Haus aufbe-
wahren.
10 WENN TEILE DEFEKT SIND
Autorisierte Servicewerkstätten führen Reparaturen und
Service aus. Sie verwenden Originalersatzteile.
Machen Sie einfachere Reparaturen selbst? Verwenden Sie
dann ausschließlich Originalersatzteile. Sie passen immer
und erleichtern die Arbeit.
Ersatzteile erhalten Sie bei Ihrem Fachhändler oder bei
Servicewerkstätten.
Bei der Bestellung: Geben Sie die Modellbezeichnung, das
Kaufjahr sowie die Modell- und Typennummer des Motors
an.
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DEUTSCH
11 VERKAUFSBEDINGUNGEN
Es wird eine umfassende Garantie auf Material- und
Fabrikationsfehler eingeräumt. Käufer und Anwender
müssen die Hinweise in der beigefügten
Bedienungsanleitung genau beachten.
Die Garantie deckt keine Schäden bei:
-
Nichtbeachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung
-
Unachtsamkeit
-
falsche oder unzulässige Nutzung oder Montage
-
Anwendung von Ersatzteilen, die keine Originalersatz-
teile sind
-
Anwendung von Zubehör, das nicht von Stiga stammt
oder von Stiga zugelassen ist
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf:
-
Verschleißteile wie beispielsweise Antriebsriemen,
Frässchnecken, Scheinwerfer, Reifen, Sicherheitsbolzen
und Seilzüge
-
normalen Verschleiß
-
Motoren Für diese gelten die Garantiebedingungen der
jeweiligen Hersteller.
Es gelten die im Land des Käufers gültigen gesetzlichen
Vorschriften. Die darin geregelten Rechte des Käufers
werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.