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Einbauanweisung; Truma Hersteller-Garantieerklärung; Verwendungszweck; Zulassung - Truma Mover SR Instrucciones De Uso Instrucciones De Montaje

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  • ESPAÑOL, página 59
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
infolge Nichteinhaltung der Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacher füllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Her steller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskun den-
dienstes zur Be seitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kun dendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Ge rätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
Auf die Rollen gewähren wir 24 Monate Garantie auf Herstel-
lungsfehler. Vor Gebrauch des Mover® unbedingt scharfkan-
tige Steine aus den Reifen entfernen.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Geräte technik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern ste-
hen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe Truma
Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Ferner ist die Fabriknummer des Gerätes
sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf eigene Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.

Einbauanweisung

Vor Beginn der Arbeiten Montageanweisung sorgfältig
durchlesen und befolgen!
Bei der Montage ist darauf zu achten, dass keine Metallspäne
oder sonstige Verunreinigungen in die Steuerung gelangen.

Verwendungszweck

Der Mover® SR wurde für den Einsatz an ein achsigen Wohn-
wagen mit einem Gesamtgewicht bis zu 2000 kg konstruiert.
Der Mover® SR wiegt ca. 34 kg mit montierter
Einseiten bedienung.
Prüfen Sie die Anhängelast Ihres Zugfahrzeuges sowie das
Gesamtgewicht Ihres Wohnwagens, ob diese jeweils für das
zusätzliche Gewicht ausgelegt sind.

Zulassung

Der Truma Mover® SR ist bauartgeprüft und eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) für Deutschland wurde erteilt. Eine
Abnahme durch einen Kfz-Sachverständigen ist nicht notwen-
dig (Ausnahme beim Einbau des Flachrahmensatzes). Die ABE
muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
Der Mover® erfüllt weitere Anforderungen aus EU-Richtlinien
und Normen (siehe Konformitätserklärung).
Bei der Montage des Mover® müssen die technischen und
administrativen Vorschriften des Landes, in dem das Fahrzeug
zum ersten Mal zugelassen wird, beachtet werden.
Jede Veränderung am Gerät oder die Verwendung von Ersatz-
teilen und funktionswichtigen Zubehörteilen, die keine Truma
Originalteile sind, sowie das Nichteinhalten der Einbau- und
Gebrauchsanweisung führt zum Erlöschen der Garantie sowie
zum Ausschluss von Haftungsansprüchen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des Gerätes.
Benötigtes Werkzeug und Einrichtungen
Zur Montage des Mover® benötigen Sie:
Steck-, Ring- oder Maulschlüssel 13 mm, 17 mm, 10 mm
Drehmomentschlüssel (10 – 40 Nm)
Kabelschneider / Crimpzange
Bohrmaschine / Schraubendreher / Lochsäge Ø 25 mm
Rangierwagenheber 2 Tonnen und passende Unterstellböcke
Ausreichende Beleuchtung
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