Kapitel
02
Lizenzvertrag
c Tele Atlas
reich. Der Copyright-Vermerk am Tag des
Inkrafttretens ist: "© IGN France.", "Mi-
chelin-Daten © Michelin 2009"
d Tele Atlas
ten Königreichs (außer Nordirland). Ab
Tag des Inkrafttretens gilt Folgendes:
Dieses Produkt enthält von Ordnance
Survey mit Genehmigung des Urheber-
rechtsprüfers des Her Majesty's Statio-
nery Offices lizenzierte kartografische
Daten. © Crown Copyright und/oder Da-
tenbankrecht 2009. Alle Rechte vorbe-
halten. Lizenz Nummer 100026920.
e Tele Atlas
land. Der Copyright-Vermerk am Tag des
Inkrafttretens ist: "Ordnance Survey of
Northern Ireland."
f
Tele Atlas
gen. Der Copyright-Vermerk am Tag des
Inkrafttretens ist: "© Norwegian Map-
ping Authority, Public Roads Admini-
stration / © Mapsolutions."
g Tele Atlas
land: Der Copyright-Vermerk am Tag des
Inkrafttretens ist: "© Roskartographia"
h Tele Atlas
Der Copyright-Vermerk am Tag des In-
krafttretens ist: "© Swisstopo."
i
Tele Atlas
lande. Der Copyright-Vermerk am Tag
des Inkrafttretens ist: "Topografische on-
derground Copyright © dienst voor het
kadaster en de openbare registers, Apel-
doorn 2006."
13 Sonstige Bestimmungen.
Dieser Vertrag enthält die exklusiven und voll-
ständigen Vereinbarungen zwischen dem Li-
zenzgeber und Ihnen hinsichtlich des
Vertragsgegenstands. Nichts in diesem Ver-
trag darf als Grundlage für ein Joint-Venture,
eine Partnerschaft oder eine Auftraggeber-
Auftragnehmer-Beziehung zwischen dem Li-
zenzgeber und Ihnen verstanden oder ausge-
legt werden. Die Bestimmungen 2, 5 und 7 -
58
De
®
®
MultiNet
-Daten von Frank-
®
®
MultiNet
-Daten des Vereinig-
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MultiNet
-Daten von Nordir-
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MultiNet
-Daten von Norwe-
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MultiNet
-Daten von Russ-
®
®
MultiNet
-Daten der Schweiz.
®
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MultiNet
-Daten der Nieder-
12 behalten auch nach Ablauf oder Kündi-
gung dieses Vertrags weiterhin ihre Gültigkeit.
Der vorliegende Vertrag kann ausschließlich
von PIONEER ergänzt, erweitert oder geändert
werden. Ohne vorherige schriftliche Genehmi-
gung von PIONEER darf dieser Vertrag weder
ganz noch teilweise übertragen oder abgetre-
ten werden. Sie wissen und erkennen an, dass
die Daten unter Umständen Ausfuhrbeschrän-
kungen unterliegen können, und verpflichten
sich, die geltenden Exportgesetze einzuhalten.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieses
Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unge-
setzlich oder rechtsunwirksam sein oder wer-
den, entfällt diese Bestimmung oder dieser
Teil aus dem Vertrag, ohne dass dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des
Vertrags als ganzes berührt wird. Alle Mittei-
lungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags
sind per Kurierdienst an PIONEER, Attention
Legal Department, zu senden.