GasGas enducross EC'08 Manual Del Usuario página 351

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b) Schmiermittel (z. B. Öl, Fett, usw.) und Betriebsstoffe (z. B. Batterieflüssigkeit, Kühlmittel, etc.).
c) Inspektion, Einstellung und andere Wartungsarbeiten, sowie jede Art von Reinigung.
d) Lackschäden und daraus folgende Rostbildung durch externe Einwirkung wie z. B. Steinschlag, Salz, Industrieabgase und
andere Umwelteinflüsse, oder Einflüsse durch eine ungeeignete Reinigung mit ungeeigneten Mitteln.
e) Schäden, die durch Mängel verursacht werden, sowie die direkt oder indirekt durch das Auftreten der Mängel verursachten
Kosten (z. B. Kosten für Mitteilungen, Unterbringungskosten, Kosten für ein Mietfahrzeug, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel,
Abschleppkosten, Kosten für Eilbotendienste, etc.), sowie andere finanzielle nachteile (z. B. verursacht durch den Nutzungsverlust
eines Fahrzeugs, Einnahmeverlust, Zeitaufwendung, etc.).
f) akustisches oder ästhetisches Phänomen, das den Nutzungszustand des Mopeds nicht bedeutend beeinträchtigt (z. B.
kleinere und nicht sichtbare Mängel, normale Betriebsgeräusche und -vibrationen, etc.).
g) Phänomene durch die Alterung des Fahrzeugs (z. B. Entfärbung der Lackflächen bzw. Flächen mit Metallbeschichtung).
Verschiedenes
1. Wenn die Instandsetzung des Mangels oder der Ersatz des Teils unverhältnismäßig aufwendig ist, hat GG das Recht, nach seinem
einzigen Ermessen zu entscheiden, ob die defekten Teile instand gesetzt oder ersetzt werden. Das Eigentum der ersetzten Teile
geht dann in diesem Fall ohne weiteres auf GG über. Der von GG autorisierte Händler, der mit der Instandsetzung von Mängeln
beauftragt wurde, hat nicht das Recht, bindende Aussagen zu Lasten von GG zu tätigen.
2. Im Zweifelsfall über das Vorhandensein eines Defekts, oder ob eine Sichtprüfung oder materielle Überprüfung erforderlich ist,
behält sich GG das Recht vor, die Einsendung der Teile zu fordern, über die eine Reklamation aus Gewährleistungsgründen besteht,
oder ein Gutachten des Defekts bei einem Experten in Auftrag zu geben. Alle zusätzlichen Gewährleistungspflichten auf kostenlose
Ersatzteile oder kostenfrei geleistete Serviceleistungen aus dieser Gewährleistung sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist
für Ersatzteile innerhalb der Gewährleistungsfrist endet am Ablaufdatum der Gewährleistungsfrist des entsprechenden Produkts.
3. Wenn ein Defekt nicht instand gesetzt werden kann, und dessen Ersatz für den Hersteller unverhältnismäßig aufwendig wäre,
hat der Verbraucher mit dem Gewährleistungsanspruch das Recht, den Vertrag aufzulösen (Zahlung einer Entschädigung) oder
auf die Rückerstattung des teilweisen Kaufpreises (Abzug) anstelle der Instandsetzung des Fahrzeugs .
4. Nicht betroffen von dieser Garantievereinbarung sind die Gewährleistungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem
entsprechenden autorisierten Händler. Diese Gewährleistungsvereinbarung beeinträchtigt ebenso wenig die zusätzlichen vertraglichen
Rechte des Käufers unter den allgemeinen Vertragsbedingungen des autorisierten Händlers. Solche zusätzlichen Ansprüche können
allerdings nur gegenüber dem autorisierten Händler geltend gemacht werden.
5. Wenn der Käufer das Produkt innerhalb der Gewährleistungsfrist weiterverkauft, bestehen die Klauseln und Bedingungen dieser
Gewährleistung weiterhin mit der aktuellen Reichweite, weshalb die Reklamationsansprüche aus dieser Gewährleistungsvereinbarung
gemäß den in diesem Dokumenten geregelten Klauseln und Bedingungen auf den neuen Besitzer des Mopeds übertragen werden.
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