VORAUSSETZUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN
VORAUSSETZUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN
Die Schiene R27 ist dazu ausgelegt, den etwaigen Fall einer Person auszuhalten. Um die ordnungsgemäße
Funktionsweise zu gewährleisten – und das System bei einem Fall mechanisch intakt zu halten – ist für alle
Benutzer das Anlegen der in den Arbeitssicherheitsvorschriften empfohlenen persönlichen
Schutzausrüstungen (PSA) zwingend vorgeschrieben.
Diese PSA müssen gemäß den entsprechenden nationalen Vorschriften zertifiziert und gekennzeichnet sein. Bei
Benutzung der persönlichen Schutzausrüstungen beträgt die bei einem Fal auf die Person (und demzufolge auf
den an der Schiene laufenden Wagen) übertragene Kraft max. 6 kN. Persönliche Fallschutzsysteme umfassen unter
anderem: ein energieabsorbierender Mechanismus, ein Verbindungsmittel und ein Ganzkörper-Auffanggurt, um die
maximale Auffangkraft auf 6 kN zu begrenzen.
Die mit dieser Vorrichtung verwendeten Fallschutzsysteme müssen den einschlägigen Normen des
Verwendungslandes entsprechen.
Fallhöhe: Es muss genügend Platz unter dem Benutzer vorhanden sein, um einen Sturz abzufangen, bevor
der Benutzer auf den Boden oder andere Hindernisse trifft. Dieser Abstand besteht aus der Auffangstrecke
plus 1 m freiem Raum unter den Füßen des Benutzers. Die entsprechenden, von der Regulierungsbehörde
veröffentlichten Unterlagen konsultieren.
Fallhöhe
ACHTUNG!
Für die Sicherheit ist es unerlässlich, die benötigte Fallhöhe unterhalb des Benutzers am
Arbeitsplatz vor jedem Einsatz zu überprüfen, damit es bei einem Absturz nicht zu einem Aufprall
auf dem Boden oder auf anderen Hindernissen entlang der Fallstrecke kommt.
ACHTUNG!
Die maximale Durchbiegung des Wagens und Verschiebung des Anschlagpunktes während der Verwendung
beträgt 20 mm. Berücksichtigen Sie diesen Wert, um die systemeigene Fallhöhe richtig einzuschätzen.
ACHTUNG!
Die Nutzung von falschen PSA kann zu schweren und u. U. tödlichen Verletzungen führen.
ACHTUNG!
Um Verletzungen zu vermeiden, müssen Wagen und Schiene R27 mit einem Ganzkörper-Auffanggurt
(Zertifizierung EN 361) verwendet werden, wobei der Ganzkörpergurt die einzige akzeptable
Körperhaltevorrichtung ist, die in einem Fallschutzsystem verwendet werden darf. Mit einem
Ganzkörpergurt kann auch ein Auffanggurt oder ein Arbeitssitz (Zertifizierung EN 361 und/oder EN 813)
verwendet werden. Ferner müssen eine Absturzsicherung (Zertifizierung EN 353-2) und ein Falldämpfer
(Zertifizierung EN 355) verwendet werden, die ebenfalls die von der lokalen Regulierungsbehörde des
Verwendungslandes geforderten Normen zur Absturzsicherung erfüllen. Verbinder (Haken, Karabiner
und D-Ringe mit Zertifizierung EN 362) müssen mindestens 22 kN (5000 lb) tragen können.
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Auffangstrecke
1 m
KORREKT
DEUTSCH
FALSCH
24/07/20