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GEWERBLICHE GARANTIE UND KUNDENDIENSTE
Gerebliche Garantie
Die vom Unternehmen FRANKE FRANCE
SAS für die Produkte der Marke ROBLIN ge-
währte gewerbliche Garantie gilt ausschließ-
lich für Gewerbetreibende im Vertriebssek-
tor. Sie kommt in Kontinentalfrankreich,
Korsika und den Französischen Überseege-
bieten (DOM-TOM) zur Anwendung.
Bei dieser gewerblichen Garantie
handelt es sich um eine 2-jährige Pro-
duktgarantie (Arbeits- und Fahrtkosten
sind ausgenommen). Die Garantie be-
ginnt ab Rechnungsdatum der an den
Kunden ausgestellten Rechnung zu
laufen, vorbehaltlich dessen, dass diese
innerhalb von 12 Monaten nach dem
Verkauf des Gerätes durch ROBLIN an
den Kunden ausgestellt wurde.
Um die Zufriedenheit der Verbraucher mit
den Serviceleistungen unseres Kunden-
dienst gewährleisten zu können, verpflich-
tet sich der Kunde, die Verbraucher über
den von ROBLIN eingerichteten Kunden-
dienst zu informieren, damit dieser sich
schnellstmöglich um die Anliegen der
Verbraucher kümmern kann. Der Kun-
dendienst ist unter folgender Nummer
erreichbar: +33 (0)4 88 78 59 93.
Der ROBLIN-Kundendienst benötigt im Rah-
men der Bearbeitung folgende Informationen:
– Eine Beschreibung der aufgetretenen Panne
– Die Modellnummer des Produkts
sowie seine Seriennummer
– Eine Kopie der Rechnung des Kunden
sowie seine Kontaktdaten
Diese Garantie gilt für alle technischen
Probleme sowie Probleme beim Betrieb.
Von der Garantie ausgenommen sind:
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– Pannen betreffend Zubehör oder Ver-
brauchsteile (Filter, Glühbirnen,...);
– Schäden, Pannen und Mängel, wel-
che aufgrund einer externen Ursache
aufgetreten sind;
– Schäden aufgrund von Korrosion, fal-
schem Anschluss an das Stromnetz
oder die Stromversorgung
– Schäden aufgrund der Nichteinhal-
tung der von ROBLIN zur Verfügung
gestellten Anweisungen (Installation,
Anbringung,...);
– Pannen, welche aufgrund von Ände-
rungen an der Struktur oder an den
Merkmalen des Geräts der Marke
ROBLIN aufgetreten sind;
– Pannen und Schäden, welche infolge
einer nicht bestimmungsgemäßen
Verwendung von
– Ersatzteilen anstatt der von ROBLIN
zur Verfügung gestellten Teile oder
aufgrund von mangelhafter Wartung
aufgetreten sind;
– Pannen, welche durch eine geschäftli-
che oder gewerbliche Nutzung verur-
sacht wurden.
Verfügbarkeit von Ersatzteilen
In Anwendung von Artikel R 111-3 französi-
sches Verbraucherschutzgesetz garantiert
ROBLIN bei allen nach dem 1. März 2015 in
Verkehr gebrachten Produkten die Verfüg-
barkeit aller für den Betrieb seiner Pro-
dukte unabdingbaren Ersatzteile für einen
Zeitraum von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt
des Kaufs des Produkts durch den Kunden,
wobei die Rechnung als Beleg fungiert; die
Garantie gilt vorbehaltlich dessen, dass die
Rechnung innerhalb von 12 Monaten nach
dem Verkauf des Gerätes durch ROBLIN an
den Kunden ausgestellt wurde.