f)
Zwecks Schutz vor übermäßigen Lärm und um zu verhindern, dass
Splitter in die Ohren gelangen, müssen immer Gehörschutzstöpsel
oder eine andere Form des Gehörschutzes verwendet werden.
g)
Umstehende müssen davor gewarnt werden, dass sie nicht in den
Lichtbogen schauen dürfen.
3.4.
Schutz vor elektrischem Schlag
Ein Stromschlag kann tödlich sein.
a)
Das Netzkabel muss in die nächstgelegene Steckdose eingesteckt und
auf praktische und sichere Weise verlegt werden. Es muss vermieden
werden, dass das Kabel achtlos im Raum auf ungeprüften Boden
verlegt wird, was zu einem Stromschlag oder Brand führen kann.
b)
Kontakt mit elektrisch geladenen Teilen kann einen Stromschlag oder
schwere Verbrennungen verursachen.
c)
Lichtbogen und Arbeitsbereich werden bei Stromfluss elektrisch
aufgeladen.
d)
Der Eingangskreis und die interne Schaltung des Gerätes stehen auch
im eingeschalteten Zustand unter Spannung.
e)
Gegenstände, die sich unter elektrischer Spannung befinden, dürfen
nicht berührt werden.
f)
Es müssen trockene, porenfreie, isolierte Handschuhe und
Schutzkleidung getragen werden.
g)
Es müssen Isolierungsmatten oder andere isolierende Beschichtungen
auf dem Boden verwendet werden, die groß genug sind, um den
Körperkontakt mit dem Werkstück oder dem Boden zu verhindern.
h)
Der Lichtbogen darf nicht berührt werden.
i)
Die Stromversorgung muss vor der Handhabung, Reinigung oder dem
Auswechseln der Elektrode ausgeschaltet werden.
j)
Es muss sichergestellt werden, dass das Erdungskabel richtig
angeschlossen ist und dass der Stecker richtig in der geerdeten
Steckdose eingesetzt ist. Ein falscher Anschluss der Erdung des Geräts
kann lebensgefährlich und gesundheitsgefährdend sein.
k)
Die Stromkabel müssen regelmäßig auf Beschädigungen oder fehlende
Isolation überprüft werden. Beschädigte Kabel müssen ausgewechselt
werden. Unsachgemäße Reparaturen der Isolierung können zum Tod
oder zu Gesundheitsschäden führen.
l)
Das Gerät muss ausgeschaltet werden, wenn es nicht verwendet wird.
m) Das Kabel darf nicht um den Körper gewickelt werden.
n)
Das Werkstück muss ordnungsgemäß geerdet sein.