Pflege und Wartung
DE
Vorschriften des Herstellers
Vorschriften des Herstellers
Wartungsintervall alle zwei Jahre
Autorisierte Fachkräfte
Nicht-autorisierte Fachkräfte
Haftung
54
9
Pflege und Wartung
Bei der Pflege, Wartung und Aufbewahrung des Gerätes und des Zubehörs ist
eine entsprechende Sorgfalt erforderlich, um die Leistungsfähigkeit von Gerät
und Zubehör zu erhalten.
9.1
Reinigung des Gerätes
Der Hersteller empfiehlt, das Gerät nach jedem Eingriff wie folgt zu reinigen:
1. Schalten Sie das Gerät mit dem Ein/Aus-Schalter aus.
2. Entfernen Sie das Netzkabel.
3. Wischen Sie die Geräteoberfläche mit einem weichen Tuch ab, das mit einem
Oberflächendesinfektionsmittel auf Alkohol- oder Aldehydbasis (beispiels-
weise Meliseptol® rapid) angefeuchtet ist. Die Konzentration des verwende-
ten
Desinfektionsmittels
Desinfektionsmittelherstellers. Verhindern Sie das Eindringen von Feuchtig-
keit in das Gerät.
HINWEIS!
Das Gerät darf nicht sterilisiert werden.
9.2
Wartungsintervalle
Der Hersteller schreibt vor, dass eine Fachkraft oder ein Krankenhaustechniker
das Gerät regelmäßig einer funktions- und sicherheitstechnischen Inspektion
unterziehen muss. Führen Sie die Inspektion für dieses Gerät jährlich durch. Die
Tests sind in Kapitel 10 Jährliche Inspektion beschrieben.
Regelmäßige Inspektionen tragen dazu bei, eventuelle Störungen frühzeitig zu
erkennen und so die Sicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu erhöhen.
HINWEIS!
Während der Operation dürfen keine Service- oder Wartungsarbeiten durchge-
führt werden.
9.3
Wartung durch den autorisierten Servicetechniker
Um die Betriebssicherheit des Gerätes zu gewährleisten, muss die Wartung
durch einen autorisierten Servicetechniker in angemessenen Abständen erfol-
gen. Das Gerät muss je nach Häufigkeit und Dauer seines Einsatzes mindestens
alle zwei Jahre gewartet werden. Andernfalls übernimmt der Hersteller keine
Haftung für die Betriebssicherheit des Gerätes.
Das Gerät zeigt den nächsten Fälligkeitstermin für die Wartung während des au-
tomatischen Selbsttests an.
Ein Aufkleber an der Gehäuserückwand erinnert den Benutzer an den spätesten
Termin für die nächste Wartung.
Autorisierte Servicetechniker können ausschließlich vom Hersteller ausgebildet
und zertifiziert werden.
Sämtliche Serviceleistungen, wie Änderungen, Reparaturen, Kalibrierungen etc.,
dürfen nur vom Hersteller oder durch von ihm autorisierte Fachkräfte vorgenom-
men werden. Der Hersteller kann autorisierten Fachkräften die technische Doku-
mentation (Service-Anleitungen, Kalibrierungswerte usw.) zur Verfügung
stellen.
Wird die Wartung oder eine andere Serviceleistung von nicht-autorisierten Fach-
kräften vorgenommen, übernimmt der Hersteller keine Haftung für die Betriebs-
sicherheit des Gerätes.
Eigenmächtiges Öffnen des Gerätes und durch Fremde ausgeführte Reparaturen
richtet
sich
nach
den
Angaben
des