DEUTSCH
Teilnahme am Straßenverkehr
1) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die Bestimmungen
der Straßen-verkehrsordnung zu beachten, die in dem jewei-
ligen Land gelten.
2) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen ausgerüstet
sein.
3) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und
Bremswirkung eventuell auch stark durch eine getragene oder
geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
4) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage
des Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft
entsteht. Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen
Straßen und an Gefällen geboten.
5) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen Schlepperhe-
bearme eingestellt und befestigt werden; prüfen, daß die Ab-
deckungen der Saatgut- und Düngerbehälter gut verschlossen
sind. Den Schalthebel der hydraulischen Hubvorrichtung in
die blockierte Stellung bringen; die Säelemente anheben und
ankuppeln (siehe Kap. 5.5.5).
6) Vor dem Befahren von Straßen sind die Behälter zu entleeren.
7) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen nur
erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition befi n-
det.
8) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen
zur Kennzeichnung des Raumbedarfs.
9) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper angebrachten
Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der Signalisierungs-
und Beleuchtungsvorrichtungen des Schleppers verdecken,
müssen diese Vorrichtungen auch an den Ausrüstungen
angebracht werden, wobei die Vorschriften der im jeweiligen
Anwendungsland geltenden Straßenverkehr-sordnung zu
beachten sind. Beim Gebrauch ist zu kontrollieren, daß die
Anlange einwandfrei funktioniert.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
Gelenkwelle
1) Die angeschlossene Ausrüstung kann nur gesteuert werden,
wenn ihre Kardanwelle mit Überbelastungssicherheits- und
Schutzvorrichtungen versehen ist und wenn diese mit der
speziellen Kette befestigt sind.
2) Ausschließlich die vom Hersteller vorgesehene Kardanwelle
benutzen.
3) Ein- und Ausbau der Kardanwelle muß immer bei abgestelltem
Motor erfolgen.
4) Stets auf die richtige Montage und die Sicherheit der Kardan-
welle achten.
5) Die Drehung des Kardanwellenschutzes mittels der mitgelie-
ferten Kette verhindern.
6) Stets auf den Kardanwellenschutz achten, sowohl in Transport-
als in Arbeitsposition.
7) Den Kardanwellenschutz oft und regelmäßig prüfen; dieser
muß immer in einwandfreiem Zustand sein.
8) Vor dem Einschalten der Zapfwelle muß die Solldrehzahl er-
reicht sein. Sicherstellen, daß die Drehzahl mit der Drehzahl
übereinstimmt, die auf dem an der Maschine angebrachten
Aufkleber angegeben ist.
9) Vor dem Einschalten der Zapfwelle ist sicherzustellen, daß
sich weder Personen noch Tiere im Wirkungskreis aufhalten
und daß die eingestellte Drehzahl der Solldrehzahl entspricht.
Nie die vorgesehene Höchstdrehzahl überschreiten.
10) Auf die sich drehende Gelenkwelle achten.
11) Die Zapfwelle nicht bei abgestelltem Motor oder gleichzeitig
mit den Rädern einschalten.
12) Die Zapfwelle immer ausschalten, wenn die Kardanwelle einen
zu großen Winkel einnimmt (nie über 10 Grad – Abb. 4) und
wenn sie nicht gebraucht wird.
13) Die Kardanwelle nur reinigen und fetten, wenn die Zapfwelle
ausgeschaltet ist, der Motor stillsteht, die Feststellbremse
gezogen und der Zündschlüssel herausgezogen ist.
14) Die Kardanwelle in ihre spezielle Halterung legen, wenn sie
nicht verwendet wird.
15) Nach dem Ausbau der Kardanwelle den Zapfwellenanschluß
wieder mit dem Stutzen verschliessen.
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fi g. 4
cod. G19503321