Pioneer PDP-4270XA Manual De Instrucciones página 96

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  • ESPAÑOL, página 223
01
Wichtige Informationen für den Anwender
Vorsicht
Einbrenner und Nachbilder
Wenn dasselbe Bild, zum Beispiel ein Standbild, über längere Zeit
angezeigt wird, können Nachbilder entstehen. Dies kann in den
folgenden beiden Fällen auftreten.
Nachbild wegen elektrischer Restladung
Wenn Bildmuster mit sehr hoher Spitzenluminanz länger als 1 Minute
angezeigt werden, können Nachbilder wegen elektrischer Restladung
verursacht werden. Die Nachbilder lösen sich auf, wenn bewegte
Bilder wiedergegeben werden. Die Zeitdauer bis zur Auflösung der
Nachbilder hängt von der Luminanz der ehemaligen Standbilder und
deren Anzeigedauer ab.
Nachbild durch Einbrennen
Meiden Sie Wiedergabe desselben Bilds über eine längere Zeit.
Wenn dasselbe Bild fortwährend über längere Zeit, oder für kürzere
Zeit, jedoch über mehrere Tage hinweg angezeigt wird, kann es am
Bildschirm einbrennen und ein permanentes Nachbild hinterlassen.
Derartige Nachbilder fallen zwar nicht so stark auf, wenn bewegte
Bilder wiedergegeben werden, sie lösen sich jedoch nicht mehr
vollständig auf.
Hinweis
• Wird ein Standbild, wie z.B. ein Programm-Menü, 5 bis 10 Minuten
lang angezeigt, so wird es automatisch abgestellt, um Einbrennen
zu verhindern.
• Zur Vorbeugung gegen Einbrennen wird die Anzeigeposition
automatisch etwas verändert, wenn der Strom eingeschaltet oder
der Eingang umgeschaltet wird. Je nach Programminhalt können
gewisse Bildteile nicht zu sehen sein.
Vermeiden einer Beschädigung des Bildschirms durch
Einbrennen
• Sofern keine Urheberrechte verletzt werden, empfiehlt es sich, den
ganzen Bildschirm zur Bildwiedergabe zu nutzen (siehe Seite 35).
• Die Energiesparfunktion kann auch zur Vorbeugung gegen
Einbrennen eingesetzt werden (siehe Seite 33).
Mischen Sie dieses Produkt, wenn Sie es entsorgen wollen, nicht mit gewöhnlichen Haushaltsabfällen. Es gibt ein getrenntes
Sammelsystem für gebrauchte elektronische Produkte, über das die richtige Behandlung, Rückgewinnung und Wiederverwertung
gemäß der bestehenden Gesetzgebung gewährleistet werden.
Privathaushalte in den 25 Mitgliedsstaaten der EU, in der Schweiz und in Norwegen können ihre gebrauchten elektronischen Produkte an
vorgesehenen Sammeleinrichtungen kostenfrei abgeben oder einem Händler übergeben (wenn sie ein ähnliches neues Produkt kaufen).
Bitte wenden Sie sich in den Ländern, die oben nicht aufgeführt sind, hinsichtlich der korrekten Verfahrensweise der Entsorgung an die örtliche
Kommunalverwaltung.
Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass das zu entsorgende Produkt der notwendigen Behandlung, Rückgewinnung und Wiederverwertung
unterzogen wird, und so mögliche negative Einflüsse auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
8
Ge

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