3.
BEDIENUNGSANLEITUNG
Starten des Betriebs
Vor diesem Schritt siehe „Tägliche Inbetriebnah-
me".
Beim Umgang mit dem Gargut auf dem Gerät ver-
bleibt ein Restrisiko der Verbrennung; ein solches
Risiko besteht bei versehentlichem Kontakt mit
dem Kochfeld, Garraum, Kochgeschirr oder dem
Gargut.
Deshalb müssen unbedingt geeignete persönli-
che Schutzmaßnahmen getroffen werden. Tra-
gen Sie für die auszuführenden Arbeiten geeig-
nete Schutzausrüstung.
Gerät erst in Betrieb setzen, nachdem das Frit-
tierbecken bis zum angegebenen Füllstand mit
Öl/Fett befüllt wurde. Jeder andere Gebrauch gilt
als unsachgemäß und damit als gefährlich.
Bei zu viel Öl/Fett im Frittierbecken kann es zum
Überlaufen kommen und es besteht Verbren-
nungsgefahr. Beim Befüllen die im Frittierbecken
angegebenen Füllstandsanzeigen Min. und Max.
beachten.
Wenn sich während des Betriebs des Geräts kein
Öl im Frittierbecken befindet, besteht Brandge-
fahr. Während des Betriebs muss der Öl- bzw.
Fettfüllstand im Frittierbecken innerhalb der an-
gegebenen Grenzen bleiben.
Decken Sie während des Betriebs das Frittierbe-
cken nicht ab oder salzen bzw. würzen Sie das
Gargut nicht im Becken.
Verwenden Sie kein altes Fett oder Öl (Gefahr
Flammpunkt und Stoßkochen)
Einfüllen von Öl/Fett in das
Frittierbecken
Das Gerät kann einen oder zwei Ablasshähne haben. Tür öff-
nen und sicherstellen, dass sich der Öl-/Fett-Ablasshahn in
geschlossener Stellung befindet (Abb. 1).
Das für die Zubereitung verwendete Produkt (Öl bzw. Fett)
in das Frittierbecken füllen. Dabei die Füllstandsanzeigen für
Minimum und Maximum im Frittierbecken beachten (Abb. 2).
Der Ölfüllstand erhöht sich bei der Höchsttempera-
tur um etwa 1 cm im Vergleich zum kalten Zustand.
Wird Fett (Speck oder ähnliches) in festem Zu-
stand verwendet, ist der Thermostat beim Ein-
schalten auf Minimum zu stellen, damit das Fett
im Garraum langsam nach und nach schmelzen
kann.
Die Menge des Produkts im Behälter darf nicht
überschreiten: ca. 9 kg für Öl und Fett (Schmalz
oder dergleichen)
DAS VORLIEGENDE HANDBUCH IST EIGENTUM DES HERSTELLERS. JEDE VERVIELFÄLTIGUNG - AUCH AUSZUGSWEISE - IST UNTERSAGT.
Abb.1
1
Fig.
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10
Abb.2
2
Fig.