5.2) Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Abnahmen
erfolgreich beendet sind. Eine teilweise oder vorübergehende Inbe-
triebsetzung ist unzulässig.
1. Die technischen Unterlagen der Automatisierung zusammenstel-
len und diese mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Sie müs-
sen mindestens umfassen: Gesamtzeichnung der Automatisie-
rung, Schaltplan mit den elektrischen Anschlüssen, Risikoanalyse
und jeweilige angewendete Lösungen, Konformitätserklärung des
Herstellers für alle benutzten Vorrichtungen (für SPIN die anlie-
gende "CE-Konformitätserklärung" verwenden, Kopie der Bedie-
nungsanweisungen und des Wartungsplans der Automatisierung.
2. Auf bleibende Art am Tor einen Aufkleber oder ein Schild anbrin-
gen, auf dem das Entriegelungsverfahren und die Bewegung von
Hand geschildert sind (die Figuren in „Anweisungen und Hinwei-
se für den Benutzer des Toröffners SPIN benutzen).
3. Auf bleibende Art am Tor einen Aufkleber oder ein Schild mit die-
ser Abbildung anbringen (Mindesthöhe 60mm).
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6) Wartung und Entsorgung
Dieses Kapitel enthält die Informationen zur Anfertigung des Wartungsplans und für die Entsorgung von SPIN.
6.1) Wartung
Um das Sicherheitsniveau konstant zu halten und die längste
Lebensdauer der ganzen Automatisierung zu gewährleisten, ist eine
regelmäßige Wartung erforderlich.
!
Die Wartung muss unter genauester Einhaltung der im
vorliegenden Handbuch verzeichneten Sicherheitsbestim-
mungen und der Verordnungen der gültigen Gesetze und
Vorschriften ausgeführt werden.
Sollten Vorrichtungen vorhanden sein, die anders als SPIN sind, das
in ihrem Wartungsplan vorgesehene ausführen.
1. Für SPIN ist max. innerhalb von 6 Monaten oder 3000 Bewegun-
gen nach der vorherigen Wartung eine programmierte Wartung
erforderlich:
6.2) Entsorgung
SPIN besteht aus verschiedenen Stoffen, von denen einige recycled
werden können (Stahl, Aluminium, Plastik, Elektrokabel), andere müs-
sen dagegen entsorgt werden (Batterien und elektronische Karten).
!
Einige elektronische Teile und die Batterien könnten
umweltschädliche Stoffe enthalten; nicht in die Umwelt
geben. Informieren Sie sich, wie recycled oder entsorgt
werden kann und halten Sie sich an die örtlich gültigen
Vorschriften.
100
4. Am Tor ein Schild mit mindestens folgenden Daten anbringen:
Automatisierungstyp, Name und Adresse des Herstellers (Verant-
wortlicher der "Inbetriebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und
CE-Markierung.
5. Die Konformitätserklärung der Automatisierung anfertigen und
dem Inhaber aushändigen.
6. Das Handbuch „Anweisungen und Hinweise für die Bedienung
der Automatisierung" anfertigen und dem Inhaber der Automati-
sierung übergeben.
7. Den Wartungsplan anfertigen und dem Inhaber der Automatisie-
rung aushändigen. Er enthält die Wartungsvorschriften der einzel-
nen Vorrichtungen.
8. Vor der Inbetriebsetzung des Automatismus, den Inhaber auf
geeignete Weise und schriftlich (z.B. in den „Anweisungen und
Hinweise für die Bedienung der Automatisierung") über die restli-
chen Gefahren und Risiken informieren.
2. Alle elektrischen Versorgungsquellen, inklusive eventuelle Puffer-
batterien abtrennen.
3. Die Verschlechterung aller Materialen der Automatisierung über-
prüfen, mit besonderer Achtung auf Erosions- oder Roststellen an
strukturellen Teilen; Teile, die nicht genügend Garantie geben,
müssen ersetzt werden.
4. Den Verschleiß der Bewegungselemente überprüfen, wie Rie-
men, Wagen, Ritzel und alle Teile des Tors; abgenutzte Teile müs-
sen ersetzt werden.
5. Die elektrischen Versorgungsquellen wieder anschließen und alle
in Punkt "5.1 Abnahme" vorgesehenen Tests und Überprüfungen
ausführen.
1. Die Stromversorgung vom Automatismus und die eventuelle Puf-
ferbatterien abtrennen.
2. Alle Vorrichtungen und Zubehörteile demontieren. Hierzu das in
Kapitel „3 Installation" beschriebene Verfahren umgekehrt ausführen.
3. Soweit möglich, Teile trennen, die verschiedenartig recycled oder
entsorgt werden können, zum Beispiel Metall von Plastik, elektroni-
sche Karten, Batterien, usw.
4. Sortieren und die so getrennten verschiedenen Materialien autori-
sierten, örtlichen Recycling- und Entsorgungszentren übergeben.