8. Restrisiken
GEFAHR: Restrisiken ergeben sich in erster
Linie aus der Nichtbeachtung dieser
Betriebsanleitung bzw. üblicher Anschlag-
techniken. Deshalb ist es unbedingt
erforderlich, dass nur geschultes Personal
Hebevorgänge bewertet und durchführt.
Überlastung durch Nichtbeachten der
maximalen Tragfähigkeit oder durch nicht
reduzierte Tragfähigkeit wegen Tempera-
tureinfluss, Asymmetrie, Kanten- oder Stoß-
belastung kann ebenso zum Versagen der
Anschlagkette führen wie die Verwendung
falscher Ersatzteile, das Überschreiten
zulässiger Neigungswinkel, starke
Schwingungen bei hoher Belastung oder
die Verwendung ungeprüfter bzw. verdrillter
oder geknoteter Ketten. Dies kann zum
Versagen der Anschlagkette und zum
Herabfallen der Last führen, was direkte
oder indirekte Gefahr für Leib oder
Gesundheit der Personen birgt, die sich im
Gefahrenbereich von Hebevorrichtungen
aufhalten.
Bei der Verwendung von viersträngigen Anschlagketten
zum Heben einer starren Last kann der größte
Massenanteil nur von drei oder auch nur von zwei
Strängen aufgenommen werden (vgl. DGUV Regel
100-500), wobei die verbleibenden Einzelstränge nur
zur Stabilisierung der Last dienen. Dies ist dann der Fall,
wenn die Kettenstränge nicht richtig verkürzt, nicht
gleich lang und / oder die Anschlagpunkte nicht genau
angeordnet sind (unsymmetrische Lastverteilung).
In diesem Fall besteht ebenfalls die Gefahr von
Überlastung bzw. Bruch.
Bei zunehmendem Neigungswinkel nimmt neben der
Kraft im Kettenstrang auch die Spannkraft waagrechter
Kraftkomponenten auf die Last zu. Dies kann zur
Beschädigung / Bruch der Last oder der Anschlagpunkte
führen.
Wenn der Schwerpunkt der Last über den Anschlag-
punkten liegt, kann die Last instabil werden und kippen.
Diese Gefahr nimmt bei Neigungswinkel unter 15° und
beim Pendeln der Last weiter zu.
9. Vorgehen bei Unfällen / Störungen
GEFAHR: Nach einem Unfall bzw. nach
einem außergewöhnlichen Ereignis – z.B.
Unfälle, Überhitzung, Überlastung, Kollision,
Einfluss von Säuren und Chemie – ist die
Anschlagkette außer Betrieb zu nehmen.
Dabei ist darauf zu achten, dass durch das
Entfernen der Anschlagkette kein Schaden
an der Last oder an Personen entstehen
kann, z.B. weil die Last instabil abgesetzt
wurde und umfallen könnte. Falls
erforderlich vor dem Entfernen zusätzlich
eine andere Anschlagkette anschlagen.
Danach ist die Kette zu entfernen und einer
befähigten Person zur Prüfung zu übergeben.
10. Ersatzteile
Ersatzteile dürfen nur von befähigten Personen mit
den dazu erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnissen
getauscht werden. Es dürfen nur PFEIFER-Ersatzteile
verwendet werden. Es sind nur neue Bolzen, Spannhül-
sen und andere Sicherungselemente zu verwenden. Bei
Fragen wenden Sie sich an PFEIFER Mobile Services
oder lassen die Reparatur durch PFEIFER als Ihren
Spezialisten durchführen.
11. Lagerung und Transport
HINWEIS: Nicht in Gebrauch befindliche
Anschlagketten sollten auf einem dazu
bestimmten Gestell gelagert werden. Nach
Gebrauch dürfen sie nicht auf dem Boden
liegen gelassen werden, da sie dort
beschädigt werden können. Wenn
Anschlagketten unbelastet am Kranhaken
verbleiben, sollten die Endhaken in das
Aufhängeglied bzw. die Endringe in den
Kranhaken zurückgehängt werden, um eine
Gefährdung durch freies Schwingen oder
unbeabsichtigtes Einhaken zu vermeiden.
Sind die Anschlagketten voraussichtlich für einige Zeit
nicht in Gerbrauch, sind sie gereinigt, getrocknet und
gegen Korrosion geschützt, z.B. leicht eingeölt zu
lagern. Nach längerer Lagerung ist die Anschlagkette
vor der ersten Inbetriebnahme durch eine befähigte
Person zu überprüfen, wenn das vorgeschriebene
Prüfintervall überschritten oder die Kette nicht
ordnungsgemäß gelagert wurde – siehe auch
„Prüfungen und Wartungen".
Anschlagketten 11/2019 / Änderungen vorbehalten!
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