5. Inbetriebnahme und Betrieb
Die für die Montage zulässigen Gewindespalte für elektrische Betriebsmittel
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für gasexplosionsgefährdete Bereiche sind in der IEC/EN 60079-1 enthalten.
Gewindespalte
1)
≥ 5 mm [0,2 in] und bei Gehäusevolumen > 100 cm³ ≥ 8 mm[0,32 in] betragen. Es
müssen sich ≥ 5 Gewindegänge im Eingriff befinden.
Gewindespalte
1)
Gewindegänge haben. Es müssen sich ≥ 3,5 Gewindegänge im Eingriff befin-
den. Diese Angaben der Gewindespalte müssen bei der Montage und im Betrieb
zwingend eingehalten werden.
Die direkte Schraubverbindung des Thermometers zum Anschlusskopf oder Gehäu-
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se darf nicht verdreht oder geöffnet werden. Eine Ausrichtung des Gehäuses kann
nur über das optional teilbare Halsrohr erfolgen.
Die Temperaturbeständigkeit der Anschlussleitung muss dem zulässigen
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Betriebstemperaturbereich der Gehäuse entsprechen.
Bei Umgebungstemperaturen über 60 °C [140 °F] sind wärmebeständige
Anschlussleitungen zu verwenden.
Es dürfen keine Batterien bzw. Zellen in das druckfeste Gehäuse eingebaut werden.
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Es dürfen keine Kondensatoren in das druckfeste Gehäuse eingebaut werden, die
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eine verbleibende Energie von ≥ 0,02 mJ nach der Zeit aufweisen, die zum Öffnen
des Gehäuses notwendig ist. Während des Betriebs darf das Gehäuse nicht geöffnet
werden. Nach dem Abschalten der Betriebsspannung eine Wartezeit von 2 Minuten
vor dem Öffnen des Gehäuses einhalten.
Montage in metallische Behälter:
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Das Gehäuse muss gegen elektromagnetische Felder und elektrostatische
Aufladung geerdet werden. Es muss nicht gesondert an das Potenzialaus-
gleichsystem angeschlossen werden. Es ist ausreichend, wenn das metallische
Schutzrohr festen und gesicherten Kontakt mit dem metallischen Behälter oder
dessen Konstruktionsteilen oder Rohrleitungen hat, insofern diese Bauteile mit
einem Potenzialausgleichsystem verbunden sind.
Montage in nichtmetallische Behälter:
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Alle in den explosionsgefährdeten Bereich ragenden elektrisch leitenden Thermome-
terkomponenten müssen mit einem Potenzialausgleich versehen werden.
Reparaturen sowie bauliche Veränderungen sind nicht zulässig und führen zur
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Erlöschung der Garantie und der jeweiligen Zulassung.
Bauliche Veränderungen nach Auslieferung der Geräte obliegen nicht in der Verant-
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wortung des Herstellers.
WIKA-Betriebsanleitung Typen TR10-L, TC10-L, TR10-0, TC10-0 (Ex d)
zylindrischer Gewinde
konischer Gewinde
2)
, müssen bei Gehäusevolumen < 100 cm³
2)
, müssen an jedem Teil ≥ 5 vorhandene
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