Sicherheit
Produktionsführer
Der Produktionsführer ist aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten
auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu
vermeiden.
Der Produktionsführer ist gegenüber dem anderen aufgeführten Personal weisungsbefugt.
Der Produktionsführer oder autorisiertes Personal ist für die Parametrierung der Anlage
verantwortlich.
Servicepersonal
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Servicepersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Servicepersonal durchgeführt
werden. Andere Personen, bzw. anderes Personal ist nicht befugt, diese Arbeiten
auszuführen.
Zur Ausführung dieser anfallenden Arbeiten kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation
GEFAHR!
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation, bzw. ohne gesonderte
Ausbildung, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen,
kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Hilfspersonal die Gefahr von Verletzungen.
Hilfspersonal ohne Fachkenntnisse müssen unbedingt mit dem Umgang
der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für die zu verrichtenden
Tätigkeiten vertraut gemacht werden, bzw. sind entsprechend zu schulen
und diese Maßnahmen zu überwachen. Diese Personen dürfen dann auch
nur für vorher intensiv geschulte Tätigkeiten eingesetzt werden.
Unbefugte Personen
GEFAHR!
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
417102269 Rev. 2-08.2020
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