Rücklieferung/Einlagerung; Entsorgung; Instandhaltung - Wilo EMUport CORE Manual De Instrucciones

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INSTANDHALTUNG

7.3. Rücklieferung/Einlagerung
Hebeanlagen, die ins Werk zurück geliefert
werden, müssen von Verunreinigungen gesäubert
und bei Verwendung in gesundheitsgefährdenden
Medien dekontaminiert werden.
Für den Versand müssen die Teile in reißfesten
und ausreichend großen Kunststoffsäcken dicht
verschlossen und auslaufsicher verpackt werden.
Weiterhin muss die Verpackung die Hebeanlage
vor Beschädigungen während des Transports
schützen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den
Hersteller!
Beachten Sie für die Rücklieferung und Einla-
gerung ebenfalls das Kapitel „Transport und
Lagerung"!

7.4. Entsorgung

7.4.1. Schutzkleidung
Die Schutzbekleidung sowie die Putzlappen sind
nach Abfallschlüssel TA 524 02 und EG-Richtlinie
91/689/EWG bzw. laut lokalen Richtlinien zu
entsorgen.
7.4.2. Produkt
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung dieses
Produktes werden Umweltschäden und eine Ge-
fährdung der persönlichen Gesundheit vermieden.
• Zur Entsorgung des Produktes sowie Teilen davon,
sind die öffentlichen oder privaten Entsorgungs-
gesellschaften in Anspruch zunehmen bzw. zu
kontaktieren.
• Weitere Informationen zur sachgerechten Ent-
sorgung werden bei der Stadtverwaltung, dem
Entsorgungsamt oder dort wo das Produkt erwor-
ben wurde, erteilt.
8. Instandhaltung
LEBENSGEFAHR durch elektrischen Strom!
Bei Arbeiten an elektrischen Geräten besteht
Lebensgefahr durch Stromschlag. Bei allen
Wartungs- und Reparaturarbeiten ist die
Hebeanlage vom Netz zu nehmen und gegen
unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
Schäden an der Stromzuführungsleitung sind
grundsätzlich nur durch einen qualifizierten
Elektrofachmann zu beheben.
GEFAHR durch explosive Atmosphäre!
Innerhalb des Sammelbehälters kann sich
eine explosive Atmosphäre bilden. Wird der
Sammelbehälter geöffnet, kann sich diese
innerhalb des Betriebsraumes ausbilden.
Es besteht Lebensgefahr durch Explosion!
Treffen Sie entsprechende Gegenmaßnahmen
(z.B. entsprechender Luftaustausch), um eine
explosive Atmosphäre im Betriebsraum zu
vermeiden!
Die Definition einer entsprechenden Ex-
Zone obliegt dem Betreiber. Folgendes ist zu
beachten:
Einbau- und Betriebsanleitung Wilo-EMUport CORE
• Hebeanlage laut dem Kapitel
„Außerbetriebnahme/Entsorgung" abschalten.
• Nach erfolgten Wartungs- und Reparaturarbeiten
ist die Hebeanlage laut dem Kapitel „Inbetrieb-
nahme" wieder in Betrieb zu nehmen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
• Sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten
müssen vom Wilo-Kundendienst, von autori-
sierten Servicewerkstätten oder von geschultem
Fachpersonal mit größter Sorgfalt, an einem
sicheren Arbeitsplatz durchgeführt werden. Es
müssen die nötigen Körperschutzmittel getragen
werden.
• Diese Anleitung muss dem Wartungspersonal
vorliegen und beachtet werden. Es dürfen nur
Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt
werden, die hier aufgeführt sind.
Weiterführende Arbeiten und/oder bauli-
che Veränderungen dürfen nur durch den
Wilo-Kundendienst erfolgen!
• Bei Arbeiten in Schächten sind unbedingt die
entsprechenden örtlichen Schutzmaßnahmen
einzuhalten. Es muss eine zweite Person zur Absi-
cherung anwesend sein.
• Zum Transport der Hebeanlage müssen technisch
einwandfreie Hebemittel und amtlich zugelassene
Lastaufnahmemittel verwendet werden. Es dürfen
keine höheren Hebekräfte als das 1,2-fache des
Anlagengewichts entstehen! Die max. zulässige
Tragfähigkeit darf niemals überschritten werden!
Überzeugen Sie sich, das Anschlagmittel,
Drahtseil und die Sicherheitseinrichtungen der
Hebemittel technisch einwandfrei sind. Nur
wenn das Hebemittel technisch in Ordnung ist,
darf mit den Arbeiten begonnen werden. Ohne
diese Überprüfungen besteht Lebensgefahr!
• Elektrische Arbeiten an der Hebeanlage müssen
vom Elektrofachmann durchgeführt werden. De-
fekte Sicherungen müssen getauscht werden. Sie
dürfen keinesfalls repariert werden! Es dürfen nur
Sicherungen mit der angegebenen Stromstärke
und der vorgeschriebenen Art verwendet werden.
• Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und
Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht
sowie Rauchen verboten.
• Hebeanlagen, die gesundheitsgefährdende
Medien umwälzen oder mit diesen in Kontakt
stehen, müssen dekontaminiert werden. Ebenso
ist darauf zu achten, dass sich keine gesundheits-
gefährdenden Gase bilden oder vorhanden sind.
• Bei Verletzungen durch gesundheitsgefährdende
Medien bzw. Gase sind Erste-Hilfe-Maßnahmen
laut Aushang der Betriebsstätte einzuleiten und
es ist sofort ein Arzt aufzusuchen!
• Betriebsmittel (z. B. Öle, Schmierstoffe, usw.) sind
in geeigneten Behälter aufzufangen und vor-
schriftsmäßig zu entsorgen. Beachten Sie hierfür
die Angaben unter Punkt 7.4 „Entsorgung"!
• Verwenden Sie nur Originalteile des Herstellers.
Deutsch
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