Technische Informationen über Jøtul F 220
Material:
Anstrich:
Brennstoff:
Holzscheitlänge max.:
Lufteinzug:
Verbrennungssystem:
Rohrstutzen:
Durchmesser Rohrstutzen: Ø 120 mm
Gewicht ca.:
Zusatzausrüstung:
Produktabmessungen,
Feuerwand-Abmessungen,
usw.:
Sicherheitsbestimmungen
Anforderungen an die Brandschutzplatte: Unter dem
Kaminofen m uß a uf b rennbaren b zw. t emperaturempfindlichen
Fußboden eine Platte bzw. ein Fußbodenbelag z.B. aus
Stahlblech oder Keramik sein. Sofern der Ofen auf einem
Boden aus entflammbarem Material aufgestellt werden
soll, muß der gesamte Bodenbereich unter sowie ca.
500 mm vor dem Ofen mit einer Brandschutzplatte
aus nicht entflammbaren Material ausgelegt sein. Die
Brandschutzplatte muß sich seitlich min. 300 mm über
die Feuerraumöffnung erstrechen. Der Ofen ist so isoliert,
daß zwischen Brandschutzplatte und entflammbarem
Fußboden kein Isoliermaterial erforderlich ist.
Unter dem Kaminofen dürfen keine brennbaren bzw.
temperaturempfindlichen teile gelegt werden.
Wenn Sie den Ofen an eine Wand aus entflammbaren
Materialien montieren, muß eine zusätzliche Brandschutz-
platte oben an die schon bestehende Brandschutzplatte
montiert werden (Abb. 3-B). Dazu muß noch einen
zusätzlichen Hitzeschirm unter dem Aschenkasten
montiert werden.
Abstand zwischen Kaminofen und brennbarer Wand:
200 mm zur Rückwand
700 mm zur Seitwand
800 mm im Strahlungsbereich
Abstand zwischen Kaminofen und nicht entflammbarer
Wand/Vermauerung: Siehe Abb. 1.
Anforderungen an die Vermauerung: Die Vermauerung
muß mindestens 100 mm dick sein und aus Ziegelstein,
Beton oder Leichtbeton bestehen. Auch andere
Werkstoffe und Konstruktionen mit hinreichender
Produktdokumentation sind zulässig.
Hinweis! Natursteine dürfen nicht als Feuerwand
verwendet werden.
Gußeisen
Lack
Holz
34 cm
Oberer Lufteinzug
Sekundäre Verbrennung
Oben, hinten und seitlich.
101 kg
Emaillierte
Bodenschutzplatte
(nicht DIN 18891)
Siehe Abb. 1
Nicht isoliertes Abzugsrohr: Der Jøtul F 220 ist für den
Betrieb mit einem nicht isolierten Abzugsrohr zugelassen,
wenn man die beschriebenen Abstände einzuhalten
sind. Wenn nicht isolierte Abzugsrohre durch Böden oder
Wände verlegt werden, müssen diese mit Mauerwerk aus
Ziegelstein oder Zement ummantelt werden, damit die
Außenfläche des Rohrs mindestens in einem Abstand von
200 mm am entflammbaren Material vorbeigeführt wird.
Isolierte Abzugsrohre dürfen in einem anderen Abstand
verlegt werden (vgl. die Sicherheitsdokumentation für
das Abzugsrohr).
Bemessung des Schornsteins ist nach DIN 4705.
Feuerverhütende Maßnahmen
Jeglicher Umgang mit Feuerstellen kann eine gewisse
Gefahr verkörpern.
Beachten Sie deshalb unbedingt folgende Anweisungen:
• Möbel oder andere brennbare Materialien dürfen sich
nicht in unmittelbarer Ofennähe befinden. Der Abstand
vom Ofen soll mindestens 800 mm betragen.
• Das Feuer ganz niederbrennen lassen. Unter normalen
Umständen nie mit Wasser löschen, weil es dem Ofen
schaden kann.
• Ein Ofen in Betrieb ist sehr heiß. Berührung kann zu
Hautverbrennungen führen.
• Asche sorgsam im Freien aufbewahren oder nur
dort entleeren, wo keine Feuergefahr besteht.
Gegebenenfalsörtliche Vorschriften beachten!
• Für eine Feuerstelle soll immer ein feuerfester
Behälter mit Deckel zur Aufbewahrung von Asche
und Ruß bereitstehen. Der Heizabfall soll darin
mindestens eineWoche lang aufbewahrt werden, um
sicherzustellen, daß jegliche Glut erloschen ist. Muß
der Behälter vorher geleert werden, mischen Sie den
Inhalt mit reichlich Wasser kräftig durch.
• Asche eignet sich übrigens vorzüglich zum Düngen von
Rosen und anderen Gewächsen.
DEutsch
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