Garantie
Der Hersteller gewährt für seine
Produkte bei ausschließlich privater
Nutzung 24 Monate Garantie
(ab Kaufdatum). Die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche bleiben
davon unberührt. Die Garantie-
leistung bezieht sich auf alle
wesentlichen Mängel der Produkte,
die nachweislich auf Material- oder
Fabrikationsfehler zurückzuführen
sind. Sie erfolgt nach unserem Er-
messen durch die Ersatzlieferung
eines einwandfreien Produktes oder
die kostenlose Nachbesserung des
Produktes, wenn folgende Voraus-
setzungen gewährleistet sind:
Produkt ist bei Gefahrübergang
.
frei von Rechtsmängeln über-
geben worden.
Ein Original-Kaufbeleg mit Käu-
.
feradresse, Kaufdatum, Typ und
Produktbezeichnung liegt als
Kaufnachweis vor. Der Kaufort
liegt innerhalb der EU.
Das Produkt wurde sachgemäß
.
und entsprechend den Empfeh-
lungen in der Gebrauchsan-
weisung behandelt. Die Wartung
EU-Konformitätserklärung
MaschinenVerordnung (9. GSGVO) / EMVG / Niedersp. RL
Der Unterzeichnete
Brill Gartengeräte GmbH, Därmannsbusch 7, 58456 Witten (Herbede)
bestätigt, dass das nachfolgend bezeichnete Gerät in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung der
harmonisierten EU-Richtlinien, EU-Sicherheitsstandards und produktspezifischen Standards erfüllt.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erkläurng ihre Gültigkeit.
Bezeichnung des Gerätes:
Benzin-Rasenmäher
Typen:
43 B OHC/43 BR OHC/
43 BC/43 BRC
Art.-Nr.:
43 B OHC
62010
43 BR OHC
62011
43 BC
62020
43 BRC
62021
EG-Richtlinien:
Maschinen-Richtlinie 98/37 EG
Elektromagnetische Verträglichkeit
89/336 EG
Richtlinie 93/68 EG
Richtlinie 2000/14 EG
und Reinigung des Produktes
nach den Angaben der Ge-
brauchsanweisung ist unabding-
bar. Es wurde weder vom Käufer
noch von einem nicht auto-
risierten Dritten versucht, das
Produkt zu zerlegen bzw. zu
reparieren.
Es ist sicherzustellen, dass aus-
.
schließlich Original-Ersatzteile
und Original-Zubehör oder vom
Hersteller freigegebene Teile ver-
wendet werden. Bei einem Ein-
satz von Nicht-Original-Teilen
oder Nicht-Original-Zubehör sind
Folgeschäden und erhöhte Un-
fallgefahr nicht auszuschließen.
Diese Folgeschäden unterliegen
nicht der Garantie.
Das Produkt muss direkt oder
.
ausreichend frankiert einer
autorisierten Servicestelle über-
geben bzw. zugeschickt werden.
Der Original-Kaufbeleg ist dem
Produkt beizulegen.
Beschädigungen aufgrund von
.
Bedienerfehlern, nicht bestim-
mungsgemäßen Gebrauch, Ver-
Harmonisierte EN:
EN 292-1
EN 292-2
EN 836
EN 55012: 2002
Nationale Normen:
(VDE 0839 Teil 1): 2002-12;
CISPR 12
Schnittbreite:
43 cm
Gemessener Schallleistungspegel:
43 B OHC
90 dB (A)
43 BR OHC
90 dB (A)
43 BC
91 dB (A)
43 BRC
91 dB (A)
wendung von ungeeigneten,
nicht originalen oder freigegebe-
nen Austausch-, Ersatz- und
Zubehörteilen sowie nicht
sachgemäß durchgeführten
Wartungs- und Reinigungsarbeit-
en, können nicht als Garantie an-
erkannt werden.
Die Produkte enthalten verschie-
dene Bauteile, die einem ge-
brauchsbedingten Verschleiß bzw.
einer normalen Abnutzung unter-
liegen. Diese Verschleißteile sind
nicht Bestandteil der Garantie. Als
Verschleißteile werden produktab-
hängig im Einzelnen folgende
Bauteile ausgeschlossen:
Messer / Antriebsriemen.
Für das Mähergehäuse aus Alu-
minium erweitert sich die Garan-
tiefrist auf 5 Jahre, wenn der
Mäher ausschießlich für den priva-
ten Gebrauch eingesetzt wird.
Diese Hersteller-Garantie berührt
die gegenüber dem Händler/
Verkäufer bestehende Gewähr-
leistungsansprüche nicht.
Garantierter Schallleistungspegel:
43 B OHC
91 dB (A)
43 BR OHC
91 dB (A)
43 BC
92 dB (A)
43 BRC
92 dB (A)
Anbringungsjahr der
CE-Kennzeichnung:
43 B OHC
2003
43 BR OHC
2003
43 BC
2003
43 BRC
2003
Witten, den 17. 03. 2003
Edgar Heilmann
Geschäftsführer
D
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