Indikationen; Qualifikation; Sicherheit; Bedeutung Der Warnsymbolik - Ottobock Genium 3B1-2 Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 187

3.4 Indikationen

Für Anwender mit Knieexartikulation, Oberschenkelamputation, und Hüftexartikulation (An­
wender mit Hüftexartikulation bzw. Hemipelvektomie, müssen mit dem Helix
7E10=* versorgt sein).
Bei unilateraler oder bilateraler Amputation
Betroffene von Dysmelie bei denen die Beschaffenheit des Stumpfes einer Knieexartikulation,
einer Oberschenkelamputation oder einer Hüftexartikulation entspricht
Der Anwender muss die physischen und mentalen Voraussetzungen zur Wahrnehmung von
optischen/akustischen Signalen und/oder mechanischen Vibrationen erfüllen

3.5 Qualifikation

Die Versorgung mit dem Produkt darf nur von Fachpersonal vorgenommen werden, das von Otto­
bock durch entsprechende Schulung autorisiert wurde.

4 Sicherheit

4.1 Bedeutung der Warnsymbolik

Warnung vor möglichen schweren Unfall- und Verletzungsgefahren.
WARNUNG
Warnung vor möglichen Unfall- und Verletzungsgefahren.
VORSICHT
Warnung vor möglichen technischen Schäden.
HINWEIS

4.2 Aufbau der Sicherheitshinweise

VORSICHT
Die Überschrift bezeichnet die Quelle und/oder die Art der Gefahr
Die Einleitung beschreibt die Folgen bei Nichtbeachtung des Sicherheitshinweises. Sollte es
mehrere Folgen geben, werden diese wie folgt ausgezeichnet:
>
z.B.: Folge 1 bei Nichtbeachtung der Gefahr
>
z.B.: Folge 2 bei Nichtbeachtung der Gefahr
Mit diesem Symbol werden die Tätigkeiten/Aktionen ausgezeichnet, die beachtet/durchge­
führt werden müssen, um die Gefahr abzuwenden.

4.3 Allgemeine Sicherheitshinweise

WARNUNG
Verwendung der Prothese beim Führen eines Fahrzeugs
Unfall durch unerwartetes Verhalten der Prothese infolge veränderten Dämpfungsverhaltens.
Beachten Sie unbedingt die nationalen gesetzlichen Vorschriften zum Führen eines Fahr­
zeugs mit einer Prothese und lassen Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen Ihre Fahr­
tüchtigkeit von einer autorisierten Stelle überprüfen und bestätigen.
Beachten Sie die nationalen gesetzlichen Vorschriften zur Umrüstung des Fahrzeugs abhän­
gig von der Art der Versorgung.
INFORMATION
Ob und wie weit der Träger einer Prothese zum Führen eines Fahrzeugs in der Lage ist, kann
pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt von der Art der Versorgung (Amputationshöhe,
einseitig oder beidseitig, Stumpfverhältnisse, Bauart der Prothese) und den individuellen Fähig­
keiten des Trägers der Prothese ab.
8 | Ottobock
3D
Hüftgelenk

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