Im Sinne des Art. 13 des Legislativdekrets vom 25.07.2005, Nr. 151 "Ausführung der
Richtlinien 2002/95/CE, 2002/96/CE und 2003/108/CE, zur Reduzierung von
gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen Geräten, wie zur
Abfallentsorgung".
Das Symbol des durchgestrichenen Abfallcontainers auf dem Gerät oder auf der
Verpackung weist darauf hin, dass das Produkt ab Ende seines Nutzlebens, getrennt
von den anderen Abfällen zu sammeln ist.
Die Abfalltrennung des Gerätes, das das Ende seines Nutzlebens erreicht hat, wird
von dem Hersteller organisiert und verwaltet. Der Verwender der dieses Gerät entsorgen möchte, muss
sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen und dem für das zu entsorgenden Gerätes vorgesehene
Müllentsorgungssystem in Anspruch nehmen.
Durch eine angemessene Abfalltrennung zur folgenden Verschickung des Gerätes an ein
Recyclingunternehmen, zur Behandlung und zur umweltgerechten Entsorgung vermeidet man negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit und fördert den Wiedereinsatz bzw. das Recyceln der
Materialien. Eine nicht umweltgerechte Entsorgung des Produktes durch den Verwender, führt zu
Ordnungsstrafen, im Sinne der geltenden Gesetze.
Nationales Register der Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten, mit der Nummer:
INFORMATIONEN FÜR DIE NUTZER
IT08020000000645
- 62 -