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Williams DIESEL JET Manual Del Propietário página 122

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Eingeschränkte Herstellergarantie
WILLIAMS JET TENDERS LTD. EINGESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
Williams Jet Tenders („Williams") führt an allen neuen Booten vor der Auslieferung aus dem Werk eine PDI
(Lagerausgangskontrolle) durch. Williams kümmert sich um Reparaturen an Schlauchbooten während der hier festgelegten
Garantiehaftungsdauer gemäß den folgenden Bedingungen, Voraussetzungen und Beschränkungen. Registrierung eines
Boots von Williams - Jedes Boot von Williams wird dem Erstkäufer mit einem Bootsbrief ausgeliefert. Die hier festgelegte
beschränkte Garantiehaftung erlischt und wird für ungültig erklärt, wenn der Erstkäufer den ausgefüllten Bootsbrief nicht
innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Erstregistrierung an Williams Jet Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield,
Oxon OX10 7LN UK übermittelt. Die Registrierung kann auch online durchgeführt werden unter: www.williamsjettenders.
com. Von Williams zertifizierte Händler sind berechtigt, die Boote vor der Registrierung für die Dauer von bis zu 6 Monaten
unter folgenden Bedingungen einzulagern: a) die Boote werden in der Originalverpackung gemäß den Richtlinien von Williams
gelagert; b) die Registrierung wird bei der Übergabe innerhalb der Lieferzeiten abgeschlossen.
GELTUNGSBEREICH DER GARANTIEHAFTUNG:
Williams garantiert dem privaten Erstkäufer eines ordnungsgemäß registrierten Bootes, das nach den von Williams
empfohlenen Plänen gewartet und gepflegt wurde, dass: a) Hypalonschläuche für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem
Datum der ersten Registrierung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind; b) das Gewebe des Schlauches darf
keine die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigenden Schäden aufweisen (d.h. (d.h. Delamination, nicht aber Verfärbung,
Ausbleichen, Scheuern, Stumpfwerden oder Rissbildung des Gewebes durch Alterung und Witterungseinflüsse) für einen
Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung; c) der Fiberglasrumpf muss für einen Zeitraum von 3 Jahren ab
dem Datum der Erstzulassung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sein; d) Decks- und Steuerkomponenten, die
spritzlackiert sind, müssen für einen Zeitraum von 1 Jahr frei von Blasenbildung sein, vorausgesetzt, das Boot ist zu keinem
Zeitpunkt in Polyethylen eingeschrumpft; e) alle Komponenten, die im Williams-Werk in das Boot eingebaut oder später im
Rahmen der Garantie ersetzt wurden, müssen für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung frei von
Material- und Verarbeitungsfehlern sein; f) die Garantiezeit für die gewerbliche Nutzung beträgt 6 Monate ab dem Datum
der Erstzulassung. Die Haftung von Williams ist gemäß dieser eingeschränkten Garantie auf die Reparatur oder den Ersatz
von Teilen mit Material- oder Verarbeitungsfehlern beschränkt, was jeweils im alleinigen Ermessen von Williams liegt. Die
Reparatur oder der Austausch des Produkts oder von Teilen, die unter die Garantie fallen, verlängern die Garantiezeit nicht.
DIE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST DAS EINZIGE UND EXKLUSIVE RECHTSMITTEL EINES ERSTKÄUFERS.
WAS DIE GARANTIEHAFTUNG NICHT ABDECKT:
Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für: a) normale Abnutzung, einschließlich Serviceteilen (z. B. Zündkerzen, Ölfilter
usw.); b) normale Wartungs- und Reinigungsarbeiten, wie im Benutzerhandbuch beschrieben; c) kleinere Beschädigungen
am Boot, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Risse im Gelcoat, Verblassen oder Blasenbildung; d) Schäden, die durch
Fahrlässigkeit, Unfall, Missbrauch, Veränderung, unsachgemäße Bedienung, Zusammenstoß, Feuer, Diebstahl, Vandalismus,
Aufruhr, Explosion, auf das Boot aufprallende Gegenstände, höhere Gewalt, unsachgemäße Wartung und Lagerung
entstanden sind; e) Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung von Reinigungsmitteln entstanden sind; f) Schäden,
die durch das Schleppen, Heben oder Bergen eines Williams-Boots entstanden sind; g) Rohre, die aggressiven oder
ätzenden Chemikalien ausgesetzt wurden; h) Korrosion von Metallteilen durch unzureichendes Reinigen mit Frischwasser
und Polieren; i) alle Teile, die von anderen Personen als dem Williams-Werkspersonal installiert wurden; j) Schäden, die durch
Nachrüstungen entstanden sind; k) Boote, die für kommerzielle/staatliche Zwecke erworben wurden; l) alle Arbeiten an einem
Boot von Williams, die durch nicht autorisierte Servicezentren und/oder ohne vorherige Zustimmung von Williams ausgeführt
wurden; m) Arbeits-, Fracht-, Liefer-, Hebe-/Bergungskosten, Lagerkosten oder ähnliche Kosten; n) Mängel, die durch
Nichtbeachtung der Anweisungen zur Behandlung, Wartung und Pflege des Bootes verursacht oder verschärft wurden;
o) Wachstum von Bakterien und Schimmelbildung auf Schlauch oder Polstermaterial; p) Einige Ausrüstungsgegenstände,
die auf einem Williams-Boot installiert sind (z.B. elektronische Geräte), haben ihre eigene Garantie, die von den jeweiligen
Herstellern gewährt wird. In diesen Fälle sind Garantieansprüche bezüglich dieser Teile direkt an den jeweiligen Hersteller
und nicht an Williams zu richten. Williams behält sich vor, die Garantie trotz Nachweis der korrekten Wartung in folgenden
Fällen zurückzuziehen. q) Schäden, die durch Beiboote verursacht werden, die nicht nach einer von Williams genehmigten
Spezifikation konstruiert und installiert wurden, die aufgrund mangelnder Wartung defekt sind und die nicht gemäß der
Start-/Bergungsanleitung betrieben werden; r) Schäden, die durch eine Verstopfung des Seewasserkühlmittels verursacht
entstanden sind. Dazu gehören unter anderem Überhitzungsschäden an Motor und Auspuffanlage, Wassereinbruch durch
Überhitzung oder Salzablagerungen in der Auspuffanlage aufgrund unzureichender Frischwasserspülung; s) ein Boot, das
von einem Ingenieur oder einer Firma gewartet wurde, die nicht von Williams Jet Tenders autorisiert und akkreditiert ist;
t) Änderung oder Hinzufügung von Ausrüstung von einer anderen Partei als Williams UK; u) Verwendung von nicht originalen
Williams Ersatzteilen; v) Risse und Sprünge in Displays und Bildschirmen durch Unfälle, Missbrauch, Fehlgebrauch,
Hochdruckreinigung, Veränderungen, Korrosion, unsachgemäße und/oder nicht fachgerechte Reparaturen; w) Entladene
Batterie, verursacht durch einen eingeschalteten Batterietrennschalter; x) Hypalon-Schläuche: Normale Verfärbung,
Mattierung oder Rissbildung des Gewebes durch Alterung und Witterungseinflüsse. Missbräuchliche Abschürfungen,
Risse oder Einstiche Beeinträchtigung des Gewebes durch extreme Belastung mit UV Strahlen. Beschädigung oder
Beeinträchtigung des Gewebes durch Einwirkung von Kraftstoff, aggressiven Lösungsmitteln usw. ( Für die Reinigung
des Schlauches sollten ein mildes Reinigungsmittel und Leitungswasser verwendet werden. Bei Langzeitlagerung oder
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