Wartung und Pflege
Um die korrekte Funktion des Produkts zu gewährleisten und seine Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit zu verlängern,
empfiehlt Integra LifeSciences Folgendes:
Empfohlene Maßnahme
Rücksendung der Vorrichtung an die Reparaturabteilung von Integra LifeSciences zur
eingehenden Inspektion und Wartung.
Anfrage zur Durchführung von Routineinspektionen der Vorrichtung durch Integra
NeuroSpecialists
Wenn das Produkt nicht korrekt gepflegt und gewartet wird, können nach einiger Zeit negative Auswirkungen der
wiederholten Aufbereitung in Erscheinung treten, die zu Funktionseinbußen führen können.
Kontaktinformationen zur Rücksendung Ihrer Vorrichtung zwecks regelmäßiger Wartung und zur Anfrage bezüglich
regelmäßiger Inspektionen finden Sie im Abschnitt „Kundendienst und Reparatur".
Zwecks routinemäßiger Kontrollen Ihrer Vorrichtung beachten Sie bitte die Abschnitte „Inspektion" und/oder
„Anmerkungen zum Service".
HINWEIS – Jeder schwerwiegende Vorfall, der im Zusammenhang mit dem Produkt bei einem Benutzer und/oder Patienten
aufgetreten ist, muss an den Hersteller und die zuständige Behörde des Mitgliedstaates gemeldet werden, in dem der
Benutzer und/oder der Patient ansässig sind.
Entsorgung der Vorrichtung
HINWEIS: Bei der Entsorgung dieser Vorrichtung sind die Klinikrichtlinien einzuhalten.
Standardgarantie von Integra
INTEGRA LIFESCIENCES CORPORATION („INTEGRA") garantiert dem ursprünglichen Käufer nur, dass jedes neue MAYFIELD-Produkt
bei normaler Verwendung und Pflege für einen Zeitraum von einem Jahr (außer wenn für Zubehörteile ausdrücklich anders angegeben)
ab dem Lieferdatum durch INTEGRA an den ursprünglichen Käufer, jedoch in keinem Fall über das auf dem Produktetikett angegebene
Verfallsdatum hinaus, frei von Herstellungsdefekten hinsichtlich Material und Verarbeitung ist.
• Chirurgische Instrumente sind garantiert frei von Material- und Verarbeitungsfehlern, wenn sie ordnungsgemäß gewartet und
gereinigt und bestimmungsgemäß verwendet werden.
• Jedes durch die Garantie gedeckte Produkt, das von INTEGRA im Rahmen eines Lease-, Miet- oder Installationskaufvertrags platziert
wird und während der Dauer eines solchen Platzierungsvertrags Reparaturservice erfordert, wird gemäß den vertraglich festgelegten
Bedingungen repariert.
Wenn während der Garantieperiode oder der Dauer eines solchen Platzierungsvertrags ein durch die Garantie gedeckter Defekt eintritt,
muss der Käufer sofort das Hauptbüro von INTEGRA verständigen. Wenn der Käufer die Bedingungen dieser Garantie in Anspruch
nehmen möchte, muss das Produkt zum Hauptbüro von INTEGRA zurückgeschickt werden. Das defekte Produkt muss ordnungsgemäß
verpackt und mit im Voraus bezahltem Porto umgehend zurückgeschickt werden. Ein bei der Rücksendung an INTEGRA eintretender
Verlust oder Schaden ist das Risiko des KUNDEN. Im Rahmen dieser Garantie ist INTEGRA ausschließlich für die Reparatur oder den Ersatz
verantwortlich, und zwar nach alleinigem Ermessen von INTEGRA und auf Kosten von INTEGRA gemäß diesen Garantiebestimmungen
und zutreffender Vereinbarungen.
IN KEINEM FALL IST INTEGRA HAFTBAR FÜR BEILÄUFIGE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ IM
ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF ODER DER VERWENDUNG VON INTEGRA-PRODUKTEN. Weiterhin gilt diese Garantie nicht für
und INTEGRA ist nicht verantwortlich für Verluste, die aus dem Kauf oder der Verwendung eines INTEGRA-Produkts entstehen, das
von einer anderen Person als einem autorisierten INTEGRA-Kundendienstvertreter repariert oder modifiziert wurde, und zwar derart,
dass nach Ermessen von INTEGRA seine Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt wurde, oder das Missbrauch, Fahrlässigkeit
oder Unfall ausgesetzt wurde oder das für andere Zwecke, als den in der von INTEGRA zur Verfügung gestellten Gebrauchsanleitung
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DE – DEUTSCH
Empfohlene Intervalle
Einmal / Jahr
Zweimal / Jahr