1. SCHADHAFTE BATTERIEN
1.
Will der Kunde eine Batterie nach der Entnahme aus dem Produkt an einen Lieferanten zurücksenden, muss die Abholung der
Batterie vom Lieferanten organisiert werden. Schadhafte Batterien dürfen nicht mit der Post oder anderen Kurierdiensten
zurückgesendet werden.
2.
Zeigt eine als schadhaft verdächtigte Batterie nach Rücksendung zum Lieferanten ODER an einem Standort des Kunden
Anzeichen von Schädigungen, wie Stoßspuren, Verbiegungen, Blasenbildung, lose Teile oder Lecks, so darf sie auf keinen Fall zur
Zustandsüberprüfung vorgelegt werden. Sie ist als schadhaft anzusehen, weshalb die unter nachstehendem Punkt 6 beschriebenen
Verfahren durchzuführen sind.
3.
Zeigt eine als schadhaft verdächtigte Batterie nach Rücksendung zum Lieferanten ODER an einem Standort des Kunden keine
Anzeichen von Schädigungen, wie Stoßspuren, Verbiegungen, Blasenbildung, lose Teile oder Lecks, so kann sie zur Überprüfung
ihres Zustands vorgelegt werden. Die Überprüfung muss mit einem von einer fachkundigen Person betriebenen geeigneten
Batterieprüfgerät erfolgen.
4.
Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass die Batterie schadhaft ist, so sind die unter nachstehendem Punkt 6 beschriebenen
Verfahren durchzuführen.
5.
Es dürfen auf keinen Fall weitere Ladeversuche unternommen werden. Schadhafte Batterien dürfen auf keinen Fall in
Innenräumen gelagert werden.
6.
Die schadhafte Batterie muss ausgeschaltet und alle elektrischen Anschlüsse ausreichend isoliert werden, um das Risiko eines
Kurzschlusses zu vermeiden. Die schadhafte Batterie kann dann in einem verriegelten Batterieabfallbehälter aufbewahrt werden.
Dieser Behälter sollte aus Kunststoff oder mit Kunststoff beschichtet sein und von Gebäuden und brennbaren Stoffen entfernt
abgestellt und mit geeigneten Warnschildern als Batterieabfallbehälter gekennzeichnet sein. Schadhafte Batterien sollten unter
Einhaltung der Entsorgungsvorschriften des jeweiligen Landes bei einer Abfallannahme-/Recyclingstelle abgegeben werden.
Beispiel für einen Altbatteriebehälter, der in großem Abstand zu Gebäuden stehen sollte
2. GEBRAUCH UND AUFBEWAHRUNG
GEFAHR!
Unsachgemäße Handhabung kann zur Explosion oder zum Brand führen!
Batterien außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
•
Die Batterie darf nur von geschultem Personal in der Maschine installiert werden.
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Temperaturbereich für die Aufbewahrung: −10 °C bis 40 °C
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Temperaturen über 40 °C sind nicht zulässig.
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Relative Luftfeuchtigkeit: 20% bis 80 %
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Optimale Temperatur für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit: 15 °C bis 25 °C
WARNUNG:
•
Die Batterie nicht öffnen, zerlegen oder aus großer Höhe fallen lassen.
•
Batterie vor Kurzschluss schützen – Explosionsgefahr!
•
Batterie vor Regen schützen; nicht in Flüssigkeiten eintauchen – Kurzschlussgefahr!
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Batterie vor direktem Sonnenlicht, Hitze und Feuer schützen.
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Batterie nicht verbrennen – Explosionsgefahr!
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Keine schadhaften oder verformten Batterien verwenden.
•
Batterien dürfen ausschließlich mit spezifischen Original-Geräten von
Numatic aufgeladen und entladen werden.
AUFBEWAHRUNG:
•
Die Batterien müssen in einem geschützten Bereich und vor direkter
Hitze und Sonnenlicht geschützt aufbewahrt und trocken gehalten
werden.
•
Die Temperatur darf 40°C nicht überschreiten und sollte zur
Wahrung ihrer Leistungsfähigkeit nicht über 25 °C liegen.
•
Die Aufbewahrung sollte an einem staubfreien Ort mit niedriger
Luftfeuchtigkeit und korrosionsfreier Atmosphäre erfolgen.
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