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7 ARBEITSVERHALTEN UND
ARBEITSTECHNIK
HINWEIS Es werden regelmäßig Kurse im
Umgang mit Kettensägen sowie Baumfällkurse
von den landwirtschaftlichen Berufsgenossen-
schaften angeboten.
GEFAHR! Lebensgefahr durch unzurei-
chendes Fachwissen! Unzureichendes Fach-
wissen kann zu schwersten Verletzungen bis hin
zum Tod führen!
■
Nur geschulte und erfahrene Personen dür-
fen Bäume fällen und entasten.
GEFAHR! Lebensgefahr durch gesplitter-
tes Holz! Durch mitgerissene Holzspäne können
schwerste Verletzungen bis hin zum Tod hervor-
gerufen werden!
■
Lose Späne und Holzsplitter vom zu sägen-
den Teil entfernen.
7.1
Bäume fällen (16, 17)
Beachten Sie vor und während der Fällarbeiten
folgende Punkte:
■
Beim Fällen von Bäumen ist darauf zu ach-
ten, dass andere Personen keiner Gefahr
ausgesetzt werden, keine Versorgungsleitun-
gen getroffen und keine Sachschäden verur-
sacht werden. Sollte ein Baum mit einer Ver-
sorgungsleitung in Berührung kommen, so ist
das Versorgungsunternehmen sofort in
Kenntnis zu setzen.
■
Achten Sie auch auf fremdes Eigentum, Tiere
oder Gegenstände. Diese dürfen sich nicht
im Gefahrenbereich befinden. Benachrichti-
gen Sie im Schadensfall sofort den Eigentü-
mer.
■
Der Sicherheitsabstand zwischen anderen
Arbeitsplätzen oder Gegenständen soll min-
destens 2½ Baumlängen betragen.
■
Die Fallrichtung des Baumes beurteilen.
Für die Fallrichtung des Baumes entscheiden
mit:
■
natürliche Neigung des Baumes
■
die Lage größerer Äste
■
Höhe des Baumes
■
einseitige Astbildung
■
Ebene oder Hanglage
■
Asymmetrischer Wuchs, Holzschäden
■
Windrichtung und Windgeschwindigkeit
■
Schneelast
22
Arbeitsverhalten und Arbeitstechnik
■
Bei Hanglage immer oberhalb des zu fällen-
den Baums arbeiten.
■
Sicherstellen, dass sich in dem vorher festge-
legten Rückweichweg keine Hindernisse be-
finden. Der Rückweichweg soll ca. 45° schräg
rückwärts der Fallrichtung verlaufen (16).
■
Der Stamm muss frei von Gestrüpp, Ästen
und Fremdkörpern (z. B. Schmutz, Steine, lo-
se Rinde, Nägel, Klammern, Draht usw.)
sein.
Es sind zwei Kerbschnitte und ein Fällschnitt zu
setzen, um einen Baum zu fällen.
1. Bei Fäll- und Ablängschnitten den Krallenan-
schlag sicher am zu schneidenden Holz an-
bringen.
2. Die Fallkerbe (17/C) zuerst waagerecht, dann
schräg von oben in einem Winkel von min-
destens 45° einsägen. Dadurch wird das Ein-
klemmen der Kettensäge beim Setzen des
zweiten Kerbschnittes vermieden. Die Fall-
kerbe muss möglichst nah am Boden und in
der gewünschten Fallrichtung (17/E) ange-
bracht werden. Die Kerbtiefe soll ca. 1/4 des
Stammdurchmessers betragen.
3. Den Fällschnitt (17/D) gegenüber der Fallker-
be exakt waagerecht einsägen. Der Fäll-
schnitt muss in einer Höhe von 3-5 cm über
dem waagerechten Kerbschnitt eingeschnit-
ten werden.
4. Den Fällschnitt (17/D) so tief einsägen, dass
eine Bruchleiste (17/F) von mindestens 1/10
des Stammdurchmessers zwischen Fallkerbe
(17/C) und Fällschnitt (17/D) stehen bleibt.
Diese Bruchleiste verhindert, dass sich der
Baum dreht und in die falsche Richtung fällt.
Bei Annäherung des Fällschnitts (17/D) an
die Bruchleiste (17/F) sollte der Baum zu fal-
len beginnen. Sägen Sie die Bruchleiste nicht
durch!
Fällt der Baum während der Sägearbeit:
■
Fällt der Baum möglicherweise in die fal-
sche Richtung oder neigt sich zurück und
klemmt die Kettensäge ein, den Fällschnitt
unterbrechen. Zum Öffnen des Schnitts
und zum Umlegen des Baumes in die ge-
wünschte Falllinie Keile aus Holz, Kunst-
stoff oder Aluminium eintreiben.
■
Kettensäge sofort aus dem Schnitt zie-
hen, abschalten und ablegen.
■
In den Rückweichbereich gehen.
■
Auf herunterfallende Äste und Zweige
achten.
CS 3635