WARTUNG
Bremsflüssigkeit
Die Bremsflüssigkeitsstände beider Bremsanlagen vor jeder Fahrt kont-
rollieren. Die Bremsflüssigkeit immer auf dem empfohlenen Füllstand
halten. Nicht überfüllen.
Beim Betätigen der Bremsen muss ein robuster Widerstand fühlbar sein.
Weiche oder schwach wirkende Bremsen deuten auf eine Undichtigkeit
oder einen zu niedrigen Bremsflüssigkeitsstand hin. Ein niedriger
Bremsflüssigkeitsstand kann auf abgenutzte, erneuerungsbedürftige
Bremsbeläge zurückzuführen sein. Das Fahrzeug nicht fahren, wenn
sich die Bremsen weich anfühlen oder zu schwach wirken. Einen
Händler zur Wartung aufsuchen.
Der Betrieb des Tractors mit einem zu großen Bremshebelspiel kann zum
Verlust der Bremswirkung und dadurch zu einem Unfall führen. Den Tractor nie
fahren, wenn sich die Bremsen weich anfühlen.
Bei unzureichendem Flüssigkeitsstand nur mit DOT 4-Bremsflüssigkeit
auffüllen.
Ein überfüllter Hauptbremszylinder kann bewirken, dass die Bremsbeläge
schleifen oder die Bremsen blockieren. Schwere oder tödliche Verletzungen
sind die mögliche Folge. Die Bremsflüssigkeit immer auf dem empfohlenen
Füllstand halten. Nicht überfüllen.
Bei normalem Betrieb wölbt sich die Membran bei sinkendem Flüssig-
keitsstand in den Ausgleichsbehälter hinein. Ist die Membran bei
niedrigem Flüssigkeitsstand nicht vorgewölbt, ist sie vermutlich undicht
und muss ausgetauscht werden. Damit die Membran bestimmungsge-
mäß funktionieren kann, muss der Ausgleichsbehälter nach dem
Lockern oder Abnehmen des Deckels je nach Bedarf aufgefüllt werden.
Nicht überfüllen.
Eine angebrochene Bremsflüssigkeitsflasche nicht aufbewahren. Restinhalt
nicht zu einem späteren Zeitpunkt aufbrauchen. Bremsflüssigkeit ist hygrosko-
pisch, d. h. sie absorbiert rasch Feuchtigkeit aus der Luft. Die absorbierte
Feuchtigkeit setzt den Siedepunkt der Bremsflüssigkeit herab, was zum frühzei-
tigen Abnehmen der Bremswirkung und damit zu einem Unfall oder schweren
Verletzungen führen kann. Nach dem Öffnen einer Flasche Bremsflüssigkeit
muss der nicht benötigte Rest entsorgt werden.
108