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GARANTIE

Die Polaris Germany GmbH, Schöneweibergasse 102, 64347 Griesheim, gewährt für
von ihr in Deutschland und Österreich verkaufte und registrierte Fahrzeuge unter den
Voraussetzungen der nachfolgenden Garantiebestimmungen eine 24-monatige einge-
schränkte Garantie gegen Material- oder Verarbeitungsmängel der Fahrzeug-Bauteile.
GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Übergabe-Inspektion und Kundendienst
Die Vorbereitung und Voreinstellung Ihres Polaris-Fahrzeugs im Rahmen der Über-
gabe-Inspektion durch den Polaris-Vertragshändler sowie ein gemäß den im
Fahrerhandbuch (Serviceheft) genannten Wartungsintervallen durchgeführter Kunden-
dienst sind notwendig, um einen störungsfreien Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten.
Voraussetzung für eine Leistung aus dieser Garantie sind daher die Durchführung dieser
ordnungsgemäßen Übergabe-Inspektion durch den Polaris-Vertragshändler, das Einhal-
ten der Wartungsintervalle gemäß dem Fahrerhandbuch (Serviceheft) und die
entsprechende Dokumentation im Serviceheft. Bei Kauf eines noch verpackten oder
nicht ordnungsgemäß vom Polaris-Vertragshändler vorbereiteten und voreingestellten
Fahrzeugs bestehen daher keine Ansprüche auf Leistungen aus dieser Garantie.
2. Registrierung
Der Anspruch auf Leistungen aus dieser Garantie setzt eine Registrierung Ihres Polaris-
Fahrzeugs bei Polaris voraus. Die Registrierung erfolgt durch Ihren Polaris-Vertrags-
händler, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Der Polaris-Vertragshändler muss
dazu das Online-Registrierformular im Polaris-Garantiesystem und das zum Fahrzeug
gehörige Serviceheft vollständig ausfüllen. Die Registrierung muss innerhalb von 10
Tagen ab Übergabe oder Zulassung erfolgen. Hierfür hat Ihr Polaris-Vertragshändler
Sorge zu tragen. Sie können die Registrierung bei jedem Polaris-Vertragshändler
einsehen.
3. Garantieleistungen
Die Leistungen aus dieser Garantie beschränken sich auf die Reparatur oder den Aus-
tausch von mangelhaften Bauteilen Ihres Polaris-Fahrzeugs. Es liegt im alleinigen
Ermessen von Polaris, ob die mangelhaften Bauteile repariert oder ausgetauscht werden.
Die Garantieleistungen decken ausschließlich die Kosten für die Reparatur oder den
Austausch der mangelhaften Bauteile sowie für die erforderlichen Ersatzteile ab.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Ausschluss von Garantieleistungen
Leistungen aus dieser Garantie sind in folgenden Fällen ausgeschlossen:
(a) bei Unfallschäden, Fahrfehlern, Missbrauch, zweckentfremdeter Verwendung
(z. B. für Rennen) oder unsachgemäßem Umgang;
(b) bei unsachgemäßer Montage, Installation oder Einstellung;
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