Allgemeine Sicherheitshinweise - Ottobock Malleo TriStep 50S8 Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 28
Die Versorgung erfolgt in 3 Phasen:
Phase I – Entzündungsphase (Abb 1): Mit der Fußschale wird der Fuß
in Verbindung mit dem Pronationsgurt in leichter Pronation und in Neutral-
stellung (90°) immobilisiert.
Zusätzliche Stabilität wird durch die autoadaptiven seitlichen Stabilisie-
rungselemente erreicht. Die Malleo TriStep 50S8 ist in dieser Phase nicht
im Schuh tragbar.
Phase II – Proliferationsphase (Abb. 2): Nach der initialen Funktion als
Immobilisierungsorthese in Phase I kann die Fußschale tagsüber entfernt
werden. Unter gezielter Belastung steht in Phase II die Mobilisierung / Akti-
vierung im Vordergrund. Zur Stabilisierung wird die Malleo TriStep 50S8 mit
Stabilisierungsgurt und autoadaptiven seitlichen Stabilisierungselementen
getragen. Zur Immobiliserung des Fußgelenks und zur Rezidivprophylaxe
wird in der Nacht die Fußschale adaptiert.
Phase III – Remodulationsphase (Abb. 3): Gegen Ende des Heilungs-
prozesses werden die seitlichen Stabilisierungselemente und der Stabili-
sationsgurt entfernt und die Malleo TriStep 50S8 kann zur Unterstützung
und Prävention gegen erneute Verletzungen eingesetzt werden, z.B. beim
Sport oder anderen Aktivitäten. Optional können die seitlichen Stabilisati-
onselemente und der Stabilisierungsgurt bei Bedarf aufgerüstet werden.
1.3 Kontraindikation
1.3.1 Absolute Kontraindikation
Die Orthese ist nicht für den Einsatz als Fußheberorthese bei Peronaus-
paräse geeignet.
1.3.2 Relative Kontraindikation
Bei nachfolgenden Indikationen ist eine Rücksprache mit dem Arzt erfor-
derlich: Haut-erkrankungen / -verletzungen, entzündliche Erscheinungen,
aufgeworfene Narben mit Schwellung, Rötung und Überwärmung im ver-
sorgten Körperabschnitt; Lymphabflussstörungen – auch unklare Weich-
teilschwellungen körperfern des Hilfsmittels; Empfindungs- und Durchblu-
tungsstörungen des Beines.

1.4 Allgemeine Sicherheitshinweise

INFORMATION
Der Patient ist in die ordnungsgemäße Handhabung / Pflege des Pro-
duktes einzuweisen.
Ottobock | 7

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