Vorübergehende Außerbetriebnahme; Endgültige Außerbetriebnahme Für Wartungs- Arbeiten Oder Einlagerung - Wilo EMU KS Serie Instrucciones De Instalación Y Funcionamiento

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  • ESPAÑOL, página 67
Deutsch
7 Außerbetriebnahme/Entsorgung
Sämtliche Arbeiten müssen mit größter Sorgfalt durch-
geführt werden.
Es müssen die nötige Körperschutzmittel getragen
werden.
Bei Arbeiten in Becken und/oder Behältern sind unbe-
dingt die entsprechenden örtlichen Schutzmaßnah-
men einzuhalten. Es muss eine zweite Person zur
Absicherung anwesend sein.
Zum Heben und Senken des Produktes müssen tech-
nisch einwandfreie Hilfshebevorrichtungen und amt-
lich zugelassene Lastaufnahmemittel verwendet
werden.
Lebensgefahr durch Fehlfunktion!
Lastaufnahmemittel
müssen technisch einwandfrei sein. Erst wenn
die Hebevorrichtung technisch in Ordnung ist,
darf mit den Arbeiten begonnen werden. Ohne
diese Überprüfungen besteht Lebensgefahr!
7.1 Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei dieser Art von Abschaltung bleibt das Produkt ein-
gebaut und wird nicht vom Stromnetz getrennt. Bei der
vorübergehenden Außerbetriebnahme muss das Pro-
dukt komplett eingetaucht bleiben, damit dieses vor
Frost und Eis geschützt wird. Es ist zu gewährleisten,
dass die Temperatur im Betriebsraum und vom Förder-
medium nicht unter +3 °C sinkt.
Somit ist das Produkt jederzeit betriebsbereit. Bei län-
geren Stillstandszeiten sollte in regelmäßigen Abstän-
den (monatlich bis vierteljährlich) ein 5 minütiger
Funktionslauf durchgeführt werden.
Vorsicht!
Ein Funktionslauf darf nur unter den gültigen
Betriebs- und Einsatzbedingungen stattfinden.
Ein Trockenlauf ist nicht erlaubt! Missachtungen
können einen Totalschaden zur Folge haben!
7.2 Endgültige Außerbetriebnahme für Wartungs-
arbeiten oder Einlagerung
Die Anlage ist abzuschalten und das Produkt muss vom
qualifiziertem Elektrofachmann vom Stromnetz
getrennt und gegen unbefugtes wiedereinschalten
gesichert werden. Aggregate mit Stecker müssen
abgesteckt werden (nicht am Kabel ziehen!). Danach
kann mit den Arbeiten für Ausbau, Wartung und Einla-
gerung begonnen werden.
Gefahr durch giftige Substanzen!
Produkte, die gesundheitsgefährdende Medien
fördern, müssen vor allen anderen Arbeiten
dekontaminiert werden! Es besteht sonst
Lebensgefahr! Tragen Sie dabei die nötigen Kör-
perschutzmittel!
Vorsicht vor Verbrennungen!
Die Gehäuseteile können weit über 40 °C heiß
werden. Es besteht Verbrennungsgefahr! Lassen
Sie das Produkt nach dem Ausschalten erst auf
Umgebungstemperatur abkühlen.
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und
Hebevorrichtungen
7.2.1 Ausbau
Bei transportabler Nassaufstellung kann das Produkt
nach dem Trennen vom Stromnetz und Entleerung der
Druckleitung aus der Grube gehoben werden. Ggf.
muss der Schlauch erst demontiert werden. Auch hier
muss ggf. eine entsprechende Hebevorrichtung ver-
wendet werden.
Bei stationärer Nassaufstellung muss der Betriebsraum
entleert werden. Dann muss das Aggregat von der
Druckrohrleitung demontiert und mit Hilfe einer Hebe-
vorrichtung aus dem Schacht gehoben werden. Ach-
ten Sie hierbei darauf, dass die
Stromzuführungsleitung nicht beschädigt wird!
7.2.2 Rücklieferung/Einlagerung
Für den Versand müssen die Teile in reißfesten und
ausreichend großen Kunststoffsäcken dicht verschlos-
sen und auslaufsicher verpackt werden. Der Versand
muss durch eingewiesene Spediteure erfolgen.
Beachten Sie hierzu auch das Kapitel „Transport
und Lagerung"!
7.3 Wiederinbetriebnahme
Vor der Wiederinbetriebnahme muss das Produkt von
Staub und Ölablagerungen gereinigt werden. Anschlie-
ßend sind die Wartungsmaßnahmen und -arbeiten laut
dem Kapitel „Instandhaltung" durchzuführen.
Nach Abschluss dieser Arbeiten kann das Produkt ein-
gebaut und vom Elektrofachmann an das Stromnetz
angeschlossen werden. Diese Arbeiten müssen laut
dem Kapitel „Aufstellung" erfolgen.
Das Einschalten des Produktes muss laut dem Kapitel
„Inbetriebnahme" erfolgen.
Das Produkt darf nur im einwandfreien und
betriebsbereiten Zustand wieder eingeschaltet
werden.
7.4 Entsorgung
7.4.1 Betriebsmittel
Öle und Schmierstoffe sind in geeigneten Behälter auf-
zufangen und vorschriftsmäßig gem. Richtlinie 75/
439/EWG und Erlasse gem. §§5a, 5b AbfG bzw. laut
lokalen Richtlinien zu entsorgen.
Wasser-Glykol-Gemische entsprechen der Wasserge-
fährdungsklasse 1 gemäß VwVwS 1999. Beim Entsor-
gen sind die DIN 52 900 (über Propandiol und
Propylenglykol) bzw. lolale Richtlinien zu beachten.
7.4.2 Schutzkleidung
Die bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten getragene
Schutzbekleidung ist nach Abfallschlüssel TA 524 02
und EG-Richtlinie 91/689/EWG bzw. laut lokalen Richt-
linien zu entsorgen.
7.4.3 Produkt
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung dieses Produk-
tes werden Umweltschäden und eine Gefährdung der
persönlichen Gesundheit vermieden.
WILO SE 05/2011 V4.1WE

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