der unzugänglichen Platz ab.
14) Bewahren Sie die Maschine mit Benzin im
Tank niemals in einem Raum auf, in dem Ben-
zindämpfe mit offenem Feuer, einer Hitzequelle
oder Funken in Berührung kommen könnten.
15) Lassen Sie den Motor abkühlen, bevor Sie
die Maschine in einem Raum abstellen.
16) Um Brandgefahr zu vermeiden, halten Sie
Motor und Auspufftopf, den Platz für die Batterie
sowie den Platz, an dem Benzinkanister gela-
gert werden, frei von Gras, Blättern oder aus-
tretendem Fett. Die Grasfangeinrichtung leeren
und keine Behälter mit gemähtem Gras in einem
geschlossenen Raum aufbewahren.
17) Um Brandgefahr zu vermeiden, kontrollieren
Sie regelmäßig, dass keine Öl- und/oder Kraft-
stoffverluste auftreten.
18) Falls der Tank zu entleeren ist, muss dies im
Freien und bei kaltem Motor erfolgen.
19) Lassen Sie die Schlüssel nie eingesteckt
oder in Reichweite von Kindern oder nicht befä-
higten Personen. Vor Beginn aller Wartungsein-
griffe immer den Zündschlüssel abziehen.
E) TRANSPORT
1) ACHTUNG! - Wenn die Maschine auf einem
Lastwagen oder Anhänger transportiert werden
soll, müssen Auffahrrampen von geeigneter
Tragkraft, Breite und Länge verwendet werden.
Die Maschine darf ausschließlich mit ausge-
schaltetem Motor, ohne Fahrer und indem sie
von einer entsprechenden Zahl von Personen
geschoben wird aufgeladen werden. Während
des Transports den Benzinhahn (falls vorgese-
hen) schließen, das Schneidwerkzeug oder Zu-
behör absenken, die Feststellbremse anziehen
und die Maschine auf dem Transportmittel mit
Seilen oder Ketten auf geeignete Weise sichern.
F) UMWELTSCHUTZ
1) Der Umweltschutz muss ein wesentlicher und
vorrangiger Aspekt bei der Verwendung der
Maschine sein, zum Vorteil des zivilen Zusam-
menlebens und unserer Umgebung. Vermeiden
Sie es, ein Störelement Ihrer Nachbarschaft
darzustellen.
2) Halten Sie sich strikt an die örtlichen Vor-
schriften für die Entsorgung von Verpackungen,
Öl, Benzin, Filter, beschädigten Teilen oder
sämtlichen weiteren umweltschädlichen Stoffen.
Diese Stoffe dürfen nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen
getrennt gesammelt und zum Wertstoffhof ge-
bracht werden, der für die Wiederverwendung
der Materiale sorgt.
3) Halten Sie sich strikt an die örtlichen Vor-
schriften für die Entsorgung der Schneidreste.
4) Bei der Außerbetriebnahme darf die Ma-
schine nicht einfach in der Umwelt abgestellt
werden, sondern muss gemäß der örtlichen
Vorschriften an einen Wertstoffhof übergeben
werden.
2. DIE MASCHINE KENNENLERNEN
2.1 BESCHREIBUNG DER MASCHINE
UND EINSATZBEREICH
Diese Maschine ist ein Gartenbaugerät, ge-
nauer gesagt ein Aufsitzmäher.
Die Maschine verfügt über einen Motor, der
das Schneidwerkzeug betätigt und durch ein
Gehäuse geschützt ist, sowie über ein Antrieb-
saggregat, das für die Bewegung der Maschine
sorgt.
Der Bediener kann die Maschine führen und die
Hauptsteuerungen betätigen ohne den Fahrer-
sitz zu verlassen.
Die an der Maschine montierten Vorrichtun-
gen sehen das Anhalten des Motors und des
Schneidwerkzeugs innerhalb weniger Sekun-
den vor, falls die Handlungen des Bedieners
nicht mit den vorgesehenen Sicherheitsbedin-
gungen übereinstimmen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Maschine ist zum Mähen von Gras ge-
plant und gebaut.
Die Verwendung von speziellem Zubehör, das
vom Hersteller als Original-Ausrüstung vorge-
sehen ist oder separat gekauft werden kann,
ermöglicht es, diese Arbeit in verschiedenen
Betriebsarten durchzuführen, die in diesem
Handbuch oder in den Anleitungen zu den ein-
zelnen Zubehörteilen beschrieben sind.
Ebenso kann die Möglichkeit, zusätzliche An-
baugeräte (falls vom Hersteller vorgesehen)
anzubringen, den bestimmungsgemäßen
Gebrauch auf andere Funktionen erweitern,
innerhalb der Beschränkungen und zu den
Bedingungen, die in den Anleitungen zu den
einzelnen Anbaugeräten aufgeführt sind.
Benutzer
Diese Maschine ist für die Benutzung durch Ver-
braucher, also Laien bestimmt. Diese Maschine
ist für den „Hobbygebrauch" bestimmt.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jede andere Verwendung, die von der oben ge-
nannten abweicht, kann sich als gefährlich er-
weisen und Personen- und/oder Sachschäden
verursachen. Als nicht bestimmungsgemäße
Verwendung gelten (beispielhaft):
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